„Diese Erklärung hat somit einmaligen Charakter und bedeutet einen großen Schritt im interreligiösen Dialog“, schreiben die Religionsgemeinschaften in ihrer Presse-mitteilung. Wenn es um den Schutz von Flüchtlingen und deren Integration geht, komme den Religionsgemeinschaften und ihren Organisationen eine tragende Rolle zu. Vor diesem Hintergrund hat der frühere Flüchtlingshochkommissar und heutige Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, 2012 den internationalen Dialog „Faith and Protection“ („Glaube und Schutz“) angestoßen. Die Religions-gemeinschaften sollten sich in diesem Sinn auch zukünftig für den Flüchtlingsschutz einbringen.
Die im Schweizerischen Rat der Religionen vertretenen Religionsgemeinschaften haben dieser Aufforderung Folge geleistet und nehmen mit ihrer gemeinsamen Flüchtlingserklärung nun eine Vorreiterrolle ein. Bischof Harald Rein, Bischof der christkatholischen Kirche der Schweiz und amtierender Vorsitzender des Schweizerischen Rates der Religionen, betont: „Für Juden, Christen und Muslime gilt: Jeder Mensch ist Geschöpf Gottes und steht somit unter dessen Schutz. Für uns Gläubige ergibt sich daraus eine besondere Verantwortung gegenüber den Flüchtlingen.“
Fünf Appelle für einen starken Flüchtlingsschutz
Aus diesem Verständnis leiten die Religionsgemeinschaften insgesamt fünf Appelle zur Schweizerischen Flüchtlingspolitik ab, die sie in Form einer gemeinsamen Erklärung am 7. November veröffentlicht haben:
- Schutz vor Ort: Der erste Appell thematisiert den Schutz vor Ort, welcher ein wichtiges Ziel der Schweizer Flüchtlings- und Außenpolitik sein sollte. 2. Legale Fluchtwege: Die Religionsgemeinschaften appellierten zudem an Staat und Politik legale Zugangswege in Form von Resettlement-Programmen als zentralen und dauerhaften Bestandteil im Schweizer Asylsystem zu verankern und die Vergabe von humanitären Visa zu erleichtern. 3. Faire und effektive Asylverfahren: In der Schweiz brauche es zudem faire und effektive Asylverfahren, in denen der Flüchtlingsbegriff gemäß Genfer Flüchtlingskonvention umfassend angewendet wird. So sollen von Bürgerkrieg betroffene Menschen den Flüchtlingsstatus statt einer vorläufigen Aufnahme erhalten. 4. Integration – gleichberechtigte Teilhabe: Unerlässlich sei auch, dass dem Recht auf Familienleben Rechnung getragen werde, sowie einer frühzeitigen Integration von Flüchtlingen. 5. Rückkehr in Würde: Weiter wird eine Rückkehr in Würde für Personen gefordert, welche die Kriterien für die Schutzgewährung nicht erfüllen, das sogenannte „Resettlement“. Dazu gehörten menschenrechtliche Standards beim Vollzug und die Beachtung des Kindeswohls in jeder Situation.
Das Büro des Flüchtlingshilfswerks der UNO (UNHCR) für die Schweiz und Liechtenstein hat die Realisierung der Interreligiösen Erklärung zu Flüchtlingsfragen unterstützt. „Die interreligiöse Erklärung zu Flüchtlingsfragen, als Ergebnis einer Zusammenarbeit von UNHCR und Religionsgemeinschaften in der Schweiz, ist ein wichtiges Vorzeigeprojekt, das hoffentlich auch in weiteren Ländern Schule macht“, so Anja Klug, Leiterin des Büros des UNHCR in der Schweiz.
Religionsgemeinschaften
Folgende Religionsgemeinschaften und Organisationen haben die fünf Appelle zum Schutz von Flüchtlingen auf den Weg gebracht: Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (SIG), Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund (SEK), Schweizer Bischofskonferenz (SBK), Christkatholische Kirche der Schweiz, Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS), Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (KIOS), Schweizerischer Rat der Religionen.
Die „Interreligiöse Erklärung zu Flüchtlingsfragen“ kann hier heruntergeladen werden: https://bit.ly/2PeLmHL