Dieser anhaltende Abwärtstrend überschneide sich oft mit autoritären Praktiken, die von Feindseligkeiten gegenüber Andersdenkenden, unabhängigen Medien oder einer aktiven Zivilgesellschaft geprägt seien oder finde unter dem Deckmantel des Schutzes der nationalen Sicherheit oder der Terrorismusbekämpfung statt, so USCIRF. „Unter den universellen, voneinander abhängigen Menschenrechten, ist jenes, das die Gewissensfreiheit in Fragen der Religion oder Weltanschauung gewährleistet, entscheidend für die Menschenwürde und das menschliche Gedeihen“, heißt es im Bericht.
Liste der „besondere Besorgnis erregenden Staaten“
Der Jahresbericht 2018 führt 28 Länder auf, in denen Regierungen und nicht-staatliche Akteure auf religiöse Minderheiten, abweichende Mitglieder von Mehrheits-gesellschaften und nichtreligiöse Personen zielten. Zu den schwersten Missbräuchen gehörten laut USCIRF-Bericht: Völkermord und andere Gräueltaten an großen Menschengruppen, Tötungen, Versklavung, Vergewaltigung, Inhaftierung, Zwangsumsiedlung, Zwangsbekehrungen, Einschüchterung, Belästigung, Zerstörung von Eigentum, Ausgrenzung von Frauen und das Verbot gegenüber Kindern, an religiösen Aktivitäten oder Bildungsangeboten teilzunehmen.
Auf der Liste der besondere Besorgnis erregenden Staaten sind Regierungen aufgeführt, die systematische, andauernde und eklatante Verletzungen der Religionsfreiheit begangen oder toleriert haben. Die Kommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF) empfiehlt dem US-Außenministerium und dem US-Kongress, dass 2018 folgende zehn Länder erneut in die Kategorie der „besondere Besorgnis erregenden Staaten“ eingestuft werden: Burma, China, Eritrea, Iran, Nordkorea, Saudi-Arabien, Sudan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Folgende sechs Staaten sollten demnach neu in diese Gruppe aufgenommen werden: Nigeria, Pakistan, Russland, Syrien, Vietnam und die Zentralafrikanische Republik.
Der Bericht kann hier heruntergeladen werden: http://www.uscirf.gov/reports-briefs/annual-report