Am 20. April wurde die Religionsgemeinschaft vom Obersten Gerichtshof als „extremistisch“ eingestuft und verboten. Vermögen und Besitz sollten vom Staat eingezogen werden, Finanztransaktionen waren verboten und die landesweit 395 Versammlungsorte mussten geschlossen werden. Dagegen erhoben die Jehovas Zeugen Einspruch, der nun abgewiesen wurde.
„Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs spiegelt in tragischer Weise die fortgesetzte Gleichsetzung seitens der Regierung von friedlicher Ausübung der Religionsfreiheit mit Extremismus wider. Die Jehovas Zeugen sind keine extremistische Gruppe. Sie sollten ihren Glauben offen und frei sowie ohne staatliche Repression ausüben können“, sagte Dr. Daniel Mark, Vorsitzender der US-Regierungskommission für internationale Religionsfreiheit (USCIRF).
Die USCIRF habe 2017 zum ersten Mal empfohlen, dass Russland als „Land besonderer Bedenken“ („country of particular concern“) aufgrund von systematischen und dauerhaften Verletzungen der Religionsfreiheit eingestuft wird. „Dieser neuste Schritt der russischen Regierung bestätigt, dass unsere Empfehlung im Jahresbericht 2017 angemessen war. Die russische Regierung verstärkt ihre Unterdrückung der Religionsfreiheit zu Hause und erweitert ihre repressive Politik auch auf Nachbarstaaten“, so Daniel Mark.
Gerichtsurteil vom April 2017 hat schlimme Folgen für Jehovas Zeugen in Russland
Nach dem Gerichtsurteil vom April 2017 zum Verbot der Jehovas Zeugen in Russland ist es nach Angaben der Jehovas Zeugen zu schweren Übergriffen gekommen. Demnach verletzten Behörden die Grundfreiheiten der Jehovas Zeugen und verfolgten ihre Glaubensausübung strafrechtlich unter anderem auch durch Razzien in Gottesdiensten. Gleichzeitig betrachteten gewisse Bürger das Urteil als Freibrief, Jehovas Zeugen zu diskriminieren oder Hassverbrechen zu begehen, heißt es auf der Webseite der Gemeinschaft.
Das Haus eines Mitglieds sei bei einem Brandanschlag zerstört worden sowie neun Anbetungsstätten, die ebenfalls nach dem Gerichtsurteil zerstört worden seien. Eine Lehrerin habe zwei Schüler gedemütigt, weil die Mutter Mitglied der Religionsgemeinschaft sei und gegen einen achtjährigen Schüler sei seitens der Schulleitung eine Verwarnung ausgesprochen worden, weil er mit einem Klassenkameraden über Gott gesprochen habe. Im Weiteren sei einigen Jehovas Zeugen von der Einberufungskommission der „zivile alternative Dienst“, als Alternative zum Militärdienst, mit dem Verweis auf „Extremismus“ verwehrt worden. Dies habe den Chefjustiziar der Religionsgemeinschaft zur Frage veranlasst: „Ist es einleuchtend, dass die Regierung ,Extremistenʻ den Militärdienst erlaubt?“ (weitere Informationen unter: https://www.jw.org/...)
US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit
Die US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit ist eine unabhängige Kommission der US-Bundesregierung, in welcher beide Parteien vertreten sind, und die erste ihrer Art weltweit. Sie wurde 1998 gegründet. USCIRF überprüft Tatsachen und Umstände von Religionsfreiheitsverletzungen im Ausland und gibt dem Präsidenten, dem Staatssekretär und dem Kongress politische Empfehlungen. USCIRF-Kommissare werden vom Präsidenten und der Kongressführung beider Parteien ernannt.