Exekutivsekretär Erton Köhler
Der in seinem Amt bestätigte Exekutivsekretär Erton Köhler ist seit April 2021 in dieser Funktion tätig, nachdem sein Amtsvorgänger, G.T. Ng, in den Ruhestand getreten war.
Als Sekretär berät und beaufsichtigt Köhler das Büro für adventistische Mission, das Büro für Archive, Statistik und Forschung sowie das Institut für Weltmission mit Sitz an der Andrews-University in Berrien Springs, Michigan (USA). Sein Büro ist verantwortlich für die Vorbereitung von Tagesordnungspunkten für wichtige Geschäftssitzungen und Ausschüsse, die Erstellung von Sitzungsprotokollen und die Koordinierung der Entwicklung und Überprüfung von Arbeitsrichtlinien und Handbüchern der Kirche.
Köhler ist in Südbrasilien geboren. Als Pastorensohn schlug auch er eine pastorale Laufbahn ein und absolvierte am Adventistische Lehrinstitut (die heutige Adventistische Universität Brasiliens) ein Theologiestudium mit einem Bachelor-Abschluss in Theologie und einem Master-Abschluss in Pastoraltheologie. Außerdem erwarb er einen Doktortitel am Theologischen Seminar der Andrews University.
Vor seiner Wahl in den Dienst der Weltkirchenleitung diente Köhler als Gemeindepastor, Leiter der Jugendarbeit einer regionalen Kirchenleitung, Exekutivsekretär der regionalen Kirchenleitung, Leiter der adventistischen Jugendarbeit in Südamerika und Präsident der teilkontinentalen adventistischen Kirchenleitung in Südamerika.
Schatzmeister Paul Douglas
Paul Douglas ist als Schatzmeister der Generalkonferenz der Siebenten-Tags-Adventisten (GC) wiedergewählt worden. Douglas wurde erstmals während der Frühjahrssitzung des Exekutivausschusses der Weltkirchenleitung 2021 in Silver Spring, Maryland, in dieses Amt gewählt, nachdem sein Amtsvorgänger Juan Prestol-Puesán in den Ruhestand getreten war.
Bevor er Schatzmeister der Weltkirchenleitung wurde, war Douglas dort der Direktor des Rechnungsprüfungsdienstes (Auditing Service), wo er umfangreiche Erfahrungen in der Finanzverwaltung und im Dienst der Kirche sammelte. 1986 wurde er stellvertretender Rechnungsprüfer der Weltkirchenleitung und nach weiteren Erfahrungen und Tätigkeiten wurde er 2006 Direktor des Rechnungsprüfungsdienstes.
Bereits als Jugendlicher in Jamaika erkannte Douglas seine Vorliebe für das Rechnungswesen und machte sich diese zu eigen. Zwar wollte er zunächst Medizin studieren, ein Pädagoge und Mentor empfahl Douglas jedoch, es mit Buchhaltung zu versuchen, und der unmittelbare Erfolg, den er damit hatte, öffnete ihm die Tür zu seiner bisherigen beruflichen Laufbahn.
Sieben Vizepräsidenten der Weltkirchenleitung
Die sieben vom Nominierungsausschuss vorgeschlagenen Personen für die Vizepräsidenten wurden „en Bloc“ gewählt. Dabei handelt es sich um die fünf bisherigen Vizepräsidenten Abner De Los Santos, Geoffrey Mbwana, Thomas Lemon und Guillermo E. Biaggi sowie um zwei neue Personen, Audrey Andersson und Maurice Valentine. Andersson war als Exekutivsekretärin in der Transeuropäischen Division (TED) – der transkontinentalen adventistischen Kirchenleitung für Nord- und Osteuropa – tätig und Maurice Valentine als Vizepräsident der Adventisten in Nordamerika (Nordamerikanische Division – NAD).
Dr. Ella Simmons, eine bisherige Vizepräsidentin der Weltkirchenleitung, die seit 17 Jahren im Amt ist und diesen Teil der Geschäftssitzung leitete, hatte vor der diesjährigen Weltsynode ihren Rücktritt angekündigt. Die Delegierten verabschiedeten sie mit stehendem Applaus. Sie bekleidete als erste Frau das Amt einer Vizepräsidentin der adventistischen Weltkirchenleitung.
Beschluss zur geschlechterneutralen Bezeichnung von Gemeindeämtern
In der abendlichen Geschäftssitzung vom 6. Juni wurden Änderungsvorschläge zur Gemeindeordnung erörtert. Diese ist Grundlage für die Arbeit der örtlichen Kirchengemeinden. Nach der derzeitigen Regelung sind ordinierte Gemeindeälteste „qualifiziert, als Diakone zu dienen“. In einem Änderungsantrag wurde vorgeschlagen, das Wort „Diakon“ durch den geschlechtsneutralen Begriff „Diakonat“ zu ersetzen. In dem Änderungsantrag wurde außerdem vorgeschlagen, den folgenden Satz in die Gemeindeordnung aufzunehmen: „Wenn eine Kirchengemeinde in einer Versammlung die Wahl neuer Ältester beschließt, genehmigt sie auch deren Ordination.“ Damit wurde indirekt die geltende Kirchenrechtslage bekräftigt, dass auch Frauen als Gemeindeälteste ordiniert werden dürfen, was von einzelnen Delegierten in der Debatte kritisiert wurde. Ihr Antrag auf Rücküberweisung der betreffenden Textpassage an den vorbereitenden Ausschuss fand jedoch keine Mehrheit, die vorgeschlagene Formulierung wurde schließlich mit einer Mehrheit von 75,7 Prozent angenommen.