Adventistischer Kriegsdienstverweigerer bereits in Haft
Der Kriegsdienstverweigerer Dmytro Zelinsky, ein Siebenten-Tags-Adventist, verbüßt bereits im Gefängnis eine dreijährige Haftstrafe. Seine Berufung soll am 13. Juni vor dem Obersten Gerichtshof in Kiew behandelt werden. (Siehe dazu die APD-Meldung: www.apd.info/news/2023/11/10/ukraine-adventist-zu-drei-jahren-gefangnis-wegen-kriegsdienstverweigerung-verurteilt.)
„Ich will keine Menschen töten“, sagte Stadnizki gegenüber Forum 18. Er wäre „natürlich“ bereit, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. „In unserer Kirche haben wir schon vor dem Krieg Menschen geholfen, wie Drogenabhängigen und Alkoholikern“.
Die Zeugen Jehovas stellten fest, dass die Verurteilung im März die erste Gefängnisstrafe für einen Zeugen Jehovas wegen Verweigerung der Einberufung aus Gewissensgründen sei. Sie weisen laut Forum 18 darauf hin, dass dieser Fall schnell bearbeitet wurde, sodass das erstinstanzliche Gericht innerhalb von etwa fünf Wochen ein Urteil fällte, während viele andere Fälle mehr als ein Jahr bis zum Urteilsspruch gedauert hätten.
24 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen vor Gericht
Gemäß der norwegischen Menschenrechtsorganisation sind seit dem Angriffskrieg Russlands im Februar 2022 bisher in der Ukraine insgesamt 24 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen vor Gericht gestellt worden. Zusätzlich zu den drei Haftstrafen wurden in dieser Zeit in der Ukraine gegen elf Kriegsdienstverweigerer Bewährungsstrafen ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft habe gegen drei Freisprüche Berufung eingelegt. Insgesamt seien sieben Strafverfolgungen vor Gericht anhängig.
Alle 24 Männer hätten sich laut Forum 18 bereit erklärt, einen Zivildienst zu leisten. Die Behörden bestünden jedoch darauf, dass diese Option unter dem Kriegsrecht nicht möglich sei.
Kein alternativer Zivildienst in Kriegszeiten trotz verfassungsmäßiger Garantie
Nach dem Beginn der erneuten russischen Invasion im Februar 2022 rief die Ukraine den Kriegszustand aus. Alle Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren wurden zur allgemeinen Mobilmachung einberufen und durften das Land nicht verlassen. Das ukrainische Verteidigungsministerium bestehe darauf, dass selbst der begrenzte Ersatzdienst, der in Friedenszeiten erlaubt sei, in Kriegszeiten nicht gelte.
Artikel 35 der ukrainischen Verfassung enthält die Bestimmung: „Wenn die Erfüllung der Wehrpflicht den religiösen Überzeugungen eines Bürgers widerspricht, wird die Erfüllung dieser Pflicht durch einen alternativen (nicht-militärischen) Dienst ersetzt.“
Ausführliche Informationen (auf Englisch) bei Forum 18: https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2836