Demnach müssen Lebensmittel, die ab dem 20. Juli 2010 unter Verwendung von sogenannten Azo-Farbstoffen hergestellt werden, den folgenden Hinweis tragen:
"Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen"
Im Falle von Slush-Ice heißt das, dass die Gastronomen diese Deklaration für den Gast sichtbar an der Granita-Maschine anbringen müssen, falls Ihre Slush-Ice-Produkte die folgenden Azofarben enthalten: Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124), Allurarot AC (E 129).
Marktstudien haben ergeben, dass leider nicht alle Slush-Ice-Anbieter ihrer Verpflichtung nachkommen und auch in der Gastronomie die Deklarationspflicht nicht immer sehr ernst genommen wird. So kommt es vor, dass ahnungslose Eltern ihren Kindern eigentlich eine Freude machen wollen, aber auf der anderen Seite die nötige Achtsamkeit vermissen lassen. Fragen Sie den Verkäufer nach den Azofarbstoffen oder lassen Sie sich gegebenenfalls das Etikett des Kanisters oder der Flasche zeigen, aus dem das Slush-Ice hergestellt wurde.
Als verantwortungsvoller Premiumanbieter von Marken-Slush-Ice "Made in Germany", wollte die Firma "Freunde der Erfrischung GmbH" natürlich verhindern, dass Gastronomie-Kunden diese absolut absatzschädigende Deklaration durchführen müssen. Deshalb wurden also bei den wenigen betroffenen Rezepturen des SLUSHYBOY-Sortiments die Azofarbstoffe z.B. durch färbende Frucht- und Pflanzenextrakte ersetzt. Somit sind auch besorgte Eltern mit SLUSHYBOY-Produkten auf der sicheren Seite.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.unverfroren.de.