"Es braucht sofort eine Entlastung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Außerdem kann der Senat es nicht durchgehen lassen, dass eine Software, die im Dezember 2006 fehlerhaft ausgeliefert wird, erst Monate später repariert wird", sagt der GAL-Abgeordnete Dr. Till Steffen.
Steffen hat zu diesem Thema eine Anfrage an den Senat gerichtet, um herauszufinden, ob der Senat alles getan hat, um die Qualität der Software bereits im Voraus zu sichern. So will er unter anderem wissen, ob die Leistung ausgeschrieben wurde, ob Testläufe durchgeführt wurden und welche Möglichkeiten der außerordentlichen Kündigung bestehen.
Die Anfrage im Wortlaut:
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/
18. Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Till Steffen (GAL) vom 17.07.07
Betreff: Neue Software in den Kundenzentren der Bezirksämter
In den Kundenzentren der Bezirksämter ist seit Dezember 2006 eine neue Software der Firma Dataport im Einsatz, die nicht fehlerfrei funktioniert. Unter anderem dadurch kommt es teilweise zu mehrstündigen Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger, die sich ummelden oder Personalausweise verlängern wollen. Dadurch wird ein Service-Standard zunichte gemacht, der seit Einführung der Kundenzentren zu hoher Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den ihnen angebotenen Leistungen der Verwaltung geführt hat.
Ich frage den Senat:
1.Was war der Grund für den Ersatz der alten Software?
2.Wurde der Auftrag für die Entwicklung der Software ausgeschrieben?
a.Wenn ja: Wie viele Mitbewerber gab es?
b.Wenn nein: Warum wurde darauf verzichtet?
3.Was ist die genaue Ursache für das Nicht-Funktionieren der Software?
4.Ist die Software vor Einführung in den Kundenzentren unter Bedingungen des Ernstfalls erprobt worden?
a.Wenn ja: Traten bei diesen Testläufen vergleichbare Probleme auf?
b.Wenn nein: Warum ist darauf verzichtet worden?
5.Seit wann sind die Probleme mit der Software bekannt?
a.Was wurde seitdem unternommen?
6.Wann ist mit einer Behebung der Software-Probleme zu rechnen?
7.Ist in dem Vertrag mit der Firma Dataport eine Vertragsstrafe für den Fall vorgesehen, dass die Software nicht funktioniert?
a.Wenn ja: Wie hoch fällt diese aus und ist sie geltend gemacht worden?
b.Wenn nein: Warum wurde darauf verzichtet?
8.Welche Regelungen sieht der Vertrag mit der Firma Dataport im Hinblick auf eine außerordentliche Kündigung vor?
9.Welche Maßnahmen werden in der Zwischenzeit ergriffen, um die akute Überlastung der Kundenzentren zu beheben?
a.Wird zusätzliches Personal aus anderen Dienststellen zur Verfügung gestellt?