Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist grundsätzlich nicht im Sinne des Gastgewerbes.Scheint sie jedoch - wie im vorliegenden Fall - unvermeidlich zu sein, so darf sie zumindest nicht wettbewerbsverzerrend vollzogen werden. Das heisst: sie muss zwingend massvoll und linear erfolgen.
Der Entscheid des Nationalrats geht in die richtige Richtung, weil er das Gastgewerbe gegenüber dem Detailhandel nicht noch mehr diskriminiert. Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung zurück in den Ständerat.