Beide Partner sprechen sich klar gegen Schwarzarbeit aus. Gestützt auf das neue Bundesgesetz gegen Schwarzarbeit, das seit 1. Januar 2008 in Kraft ist, sollen Kontrollen systematisch und professionell durchgeführt und aufgedeckte Verstösse von den zuständigen Behörden verfolgt werden. Mit der neuen Zusammenarbeit wird eine branchengerechte Umsetzung angestrebt. Bestehende Strukturen sollen optimal genutzt und Betriebe und deren Mitarbeitende möglichst von den gleichen Ansprechpersonen geprüft werden.
Das AWA Zürich und die Kontrollstelle für den Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sind zu diesem Zweck übereingekommen, die Schwarzarbeitskontrollen im Bereich des Gastgewerbes im Kanton Zürich gekoppelt mit den Stichprobenkontrollen durch die Inspektoren der Kontrollstelle des L-GAV durchzuführen. Die Kontrolleure des L-GAV überprüfen im Kanton Zürich bereits heute jährlich rund 250 Betriebe im Rahmen des Vollzuges des L-GAV. Bei diesen Kontrollen prüfen sie nun neu anhand eines standardisierten Fragebogens auch spezifische Fragen aus dem Bereich der Schwarzarbeit. Diese neuen Kontrollbereiche ergänzen die Bestehenden hinsichtlich der Melde- und Bewilligungspflichten im Sozialversicherungs-, Ausländer-, Quellensteuer- und Mehrwertsteuerrecht.
Beide Parteien sind überzeugt, mit dieser Lösung eine effiziente und pragmatische Vorgehensweise vereinbart zu haben. Allfällige Verstösse von Firmen und Mitarbeitenden sollen festgestellt werden können, ohne dass die überwiegende Mehrheit der legal arbeitenden Betriebe und Angestellten von den Kontrollen mehr als nötig betroffen wird.