Mit dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist die Rechtsunsicherheit in Sachen Public Viewing beseitigt worden. Mit der Aufhebung der aufschiebenden Wirkung tritt der von der eidg. Schiedskommission genehmigte Tarif nun in Kraft, und die Suisa ist einzige Bewilligungsinstanz für die Übertragung auf Grossbildschirmen. Ab heute nimmt die Suisa nicht nur wie bis anhin entsprechende Anmeldungen entgegen, sondern erteilt auch die notwendigen Bewilligungen.
Sowohl die UEFA als auch die SRG hatten gegen den von der eidg.Schiedskommission für die Verwertung von Urheber- und verwandten Schutzrechten genehmigten Tarif GT 3c Beschwerde geführt. Dieser Beschwerde wurde am 14. Mai 2008 aufschiebende Wirkung zuerkannt. In der Folge entstand eine Rechtsunsicherheit über die Frage, ob für die Übertragung der EURO 08 auf Grossbildschirmen (über 3m Bildschirmdiagonale) eine Bewilligung der Suisa oder der UEFA oder gar von beiden Organisationen notwendig sei. Für die zahlreichen gastgewerblichen Veranstalter, welche die öffentliche Übertragung der EURO 08 beabsichtigen, war damit ein unhaltbarer Zustand eingetreten.
Mit dem heutigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes ist die Rechtsunsicherheit beseitigt, und die Situation ist klar. GastroSuisse begrüsst diesen Entscheid im Interesse der zahlreichen Public-Viewing-Veranstalter.