Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat über die parlamentarische Initiative "Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen" beraten. Im Grundsatz hält sie erfreulicherweise an den Beschlüssen des Nationalrates fest.
Übereinstimmend mit dem Ständerat möchte die Kommission bediente Fumoirs zulassen. Sie hat aber die dementsprechenden Voraussetzungen verschärft. Arbeitnehmende müssen ihr ausdrückliches Einverständnis im Rahmen des Arbeitsvertrages geben, damit sie zur Arbeit in bediente Fumoirs herangezogen werden dürfen. GastroSuisse begrüsst diese Verstärkung des Schutzes des Arbeitnehmenden ausdrücklich. Damit haben die Arbeitnehmenden die vollständige Freiheit zu entscheiden, ob sie in bedienten Fumoirs arbeiten möchten oder nicht.
Des Weiteren hat die Kommission beschlossen, dass Gastbetriebe als absolute Ausnahme einen Raucherbetrieb führen können. Sehr kleinen Betrieben ohne Möglichkeit ein Fumoir einzurichten wird damit die Möglichkeit gegeben, für Raucher eine adäquate Dienstleistung zu erbringen.
Ein sehr positives Zeichen für die ganze Schweizer Tourismuslandschaft ist, dass die Kommission die explizite Bestimmung gestrichen hat, dass die Kantone weitergehende Regelungen erlassen können. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass im Tourismusland Schweiz 26 verschiedene Gesetze zum Schutz vor dem Passivrauchen nicht sinnvoll sind. Der ausländische Gast würde nämlich einen solchen gesetzgeberischen Flickenteppich kaum verstehen.
Nun kommt das Geschäft in den Nationalrat. GastroSuisse hofft, dass der Nationalrat seiner Kommission folgt und den Passivrauchschutz mit einer verhältnismässigen und praktikablen Lösung sicherstellt, sowie dass das Geschäft in der Sommersession abgeschlossen werden kann.