Daher spricht sich GastroSuisse in erster Priorität für das Modell mit zwei Steuersätzen aus. Zweit- und drittbeste Lösung für das Gastgewerbe sind die beiden Modelle mit unterschiedlich hohen Einheitsansätzen (ohne oder mit Besteuerung des Gesundheitswesens).
Auch die vierte Variante, bei der rund 50 Verbesserungen im bestehenden Mehrwertsteuergesetz vorgeschlagen werden, stellt für das Gastgewerbe gegenüber der heutigen Regelung eine Verbesserung dar und wird daher von GastroSuisse begrüsst. Zwingend dabei ist jedoch, dass zusätzlich die vom Bundesrat und vom Ständerat bereits positiv beurteilte Motion von Ständerat Hans Hess, Obwalden, umgesetzt wird.
Damit kann die bestehende, stossende Diskriminierung des Gastgewerbes gegenüber dem Detailhandel auf einfache Art und Weise beseitigt werden.