Wie viele andere Hersteller in einem relativ geschlossenen "BtB (business to business)"-Markt betreuen auch die Gauselmann Gruppe und ihre Tochterunternehmen die eigenen Produkte sozusagen "von der Wiege bis zur Bahre". Gauselmann verfährt nach einem Dreistufenmodell der Wiederverwertung. In einer ersten Stufe wird geprüft, ob das vom Kunden zurückgeholte Gerät insgesamt überholt und als Gebrauchtgerät direkt wieder in den Markt gegeben werden kann. Ist dies nicht möglich, wird in einer zweiten Stufe nach technisch einwandfreien und hochwertigen Baugruppen gesucht, die nach Überprüfung und Überarbeitung erneut Eingang in den Produktionskreislauf für Mietgeräte finden können. Erst wenn auch diese Möglichkeit entfällt, beginnt die dritte Stufe. Die zurückgegebenen Geräte werden zerlegt und die Bestandteile nach "Stoff-Fraktionen" sortiert und, soweit diese noch neuwertig sind, wieder verwendet und der Rest dem Recycling zugeführt.
Dieses konsequente Verwertungskonzept entspricht neben ökonomischen Anforderungen vor allem auch ökologischen Notwendigkeiten. Denn die Menge des Materials, die auf Deponien endgültig entsorgt werden muss, kann so drastisch gesenkt werden und wertvolle Rohstoffe werden sinnvoll eingespart. Bei der Gauselmann Gruppe wird eben nicht nur auf die Vorwärtslogistik - Lieferung des Produktes vom Werk zum Kunden - Wert gelegt, sondern eben auch auf die Rückwärtslogistik. Unser Konzept funktioniert optimal, denn wir wissen, wie wir scheinbar alte Geräte auf eine effiziente, umwelt- und kundenfreundliche Weise zurücknehmen und dem Wertstoffkreislauf wieder zuführen.
Dieses Konzept, seit Jahren erfolgreich in der Praxis bewährt, findet seit 1982 mit Einführung der Elektroniksteuerung bei Unterhaltungsspielgeräten auch die Zustimmung der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt), die gegen die Wiederverwendung neuwertiger Gebrauchtteile - überwiegend in Geräte, die im Mietbestand des Unternehmens bleiben - seitdem keine gewerbe- bzw. spielrechtlichen Bedenken hat. Vorher war in jeder Bauartzulassung die ausschließliche Verwendung von neuen Teilen gefordert. Ein Ermittlungsverfahren - auf Grundlage einer verleumderischen Anzeige - bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld im Kontext mit dem Einbau geprüfter neuwertiger Gebrauchtteile ist vor wenigen Wochen daher eingestellt worden.
Vor dem Hintergrund der jahrzehntelangen ökologisch sinnvollen Wiederverwendung war für die Gauselmann Gruppe die Umsetzung des Elektro- und Elektronik-Gesetzes im März 2006 kein Problem, denn schon seit langem werden auch in diesem Punkt die maßgeblichen Standards von morgen erfüllt!