Sehr positiv seien auch die Pläne zu bewerten, die Nachrüstverpflichtungen für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser aus dem Kabinettsentwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu nehmen. Die Kosten hierfür hätten viele Eigentümer ohne entsprechende Rücklagen und mit niedrigeren Einkommen unzumutbar belastet. Ein Verzicht sei daher auch aus sozialen Gründen geboten.
Der Verordnungsentwurf für die HeizKV sah ursprünglich das Recht für Mieter zur Kürzung von Heizkosten vor, wenn die Anforderungen der EnEV im Gebäude nicht erfüllt worden wären. Die Umsetzung der EnEV sei aber eine staatliche Aufgabe, deren Durchsetzung nicht auf den Mieter verlagert werden dürfe, darauf hatte die BSI in zahlreichen Stellungnahmen hingewiesen. Hier zivilrechtliche Sanktionsmöglichkeiten einzusetzen hieße, die Mieter zu Hilfssheriffs der Klimabürokratie zu machen. Auch mit Verbraucherschutz hätte eine solche Regelung nichts zu tun; hoher Energieverbrauch könne auch durch verschwenderisches Nutzerverhalten entstehen.
Die Bundesregierung sei jetzt auf dem richtigen Weg; allerdings dürfe das Kürzungsrecht für Mieter nicht im kommenden Jahr im Zusammenhang mit neuen Regelungen zum Mietrecht wieder aufgenommen werden. Das Ordnungsrecht und dessen Umsetzung müssten in der Hand des Staates bleiben.