Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 45469

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Klingelhöferstraße 5 10785 Berlin, Deutschland http://www.gdw.de
Ansprechpartner:in Frau Katharina Burkardt +49 30 82403151
Logo der Firma GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Eigenheimrentengesetz zügig umsetzen

BSI zur Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages

(lifePR) (Berlin, )
Anlässlich der Anhörung zur Eigenheimrente im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat die BSI noch einmal ausdrücklich begrüßt, dass Riester-Vermögen künftig zu 100 Prozent zum Erwerb einer Wohnimmobilie, von Genossenschaftsanteilen oder Dauerwohnrechten genutzt werden können. Besonders für Bezieher niedrigerer Einkommen sei die Eigenheimrente ein attraktives Mittel für die private Altersvorsorge. Das insgesamt sehr positive gesetzgeberische Vorhaben sei aber noch in wichtigen Punkten ergänzungs- und korrekturbedürftig.

So sei eine Ausweitung der Anlagemöglichkeiten des angesparten Riester-Vermögens erforderlich: Das vermietete Wohneigentum müsse in die Förderung einbezogen werden. "Es ist ein Widerspruch, im Rahmen eines klassischen Altersvorsorge-Fondssparplanes vermietete Immobilien zu fördern, die Direktanlage in Wohnimmobilien aber nicht", erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Positiv bewerte die BSI, dass eine bisher selbstgenutzte Wohnimmobilie bei einem beruflich bedingten Ortswechsel ohne negative Auswirkungen auf die Förderung zeitlich befristet vermietet werden könnte. Den Vorschlag des Bundesrates zur Konkretisierung dieser unschädlichen Vermietung für die gesamte Dauer der beruflich bedingten Abwesenheit sollte der Gesetzgeber aber noch berücksichtigen.

Auch die Möglichkeit, zur Abgeltung der nachgelagerten Einkommensteuer für die gesamte Altersphase bei Renteneintritt eine Einmalzahlung mit Steuerrabatt vorzusehen, sei zu begrüßen. Allerdings entspreche der vorgesehene Rabatt von 30 Prozent nicht dem Abzinsungseffekt und sollte daher erheblich erhöht werden. Zudem sei die vorgesehene "Strafsteuer" bei Veräußerung der aus dem Riester-Vermögen angeschafften Immobilie viel zu hoch angesetzt. "Die Sanktionen bei einer förderschädlichen Verwendung bei der Eigenheimrente darf nicht höher ausfallen als bei konventionell staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten", so Freitag. Eine "Strafsteuer" benachteilige die Eigenheimrente erheblich.

Die BSI fordert Bundestag und Bundesregierung auf, diese Kritikpunkte, die die noch bestehenden "Vorteilsschwächen" eines sozial- und wohnungspolitisch insgesamt sehr guten Projekts darstellten, in ihren Stellungnahmen zu berücksichtigen. Dann sollte die Eigenheimrente im parlamentarischen Prozess zügig umgesetzt werden.

Die Stellungnahme der BSI finden sie unter www.bsi-web.de
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.