Der vom Bundestag verabschiedete Entwurf zur Wohngeldnovelle enthält eine Heizkostenkomponente, wonach die Heizkosten beim Wohngeld künftig mit 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche als Teil der Miete berücksichtigt werden sollen. Für die Beratungen im Bundesrat am kommenden Freitag empfehlen der Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik u. a. - im Gegensatz zum federführenden Wohn-Ausschuss - die Heizkostenkomponente wieder zu streichen und den Vermittlungsausschusses anzurufen.
Dies wäre auch angesichts des kürzlich veröffentlichten Armutsberichts der Bundesregierung unverständlich - immerhin unterlägen danach rund 13 Prozent der Bevölkerung dem Armutsrisiko und weitere 13 Prozent würden nur durch Sozialleistungen vor der Armut bewahrt. Dies belege, dass eine spürbare Anhebung des Wohngeldes unter Einbeziehung einer Heizkostenkomponente notwendig sei.
Die Spitzenverbände appellieren in Übereinstimmung mit dem Deutschen Mieterbund an den Bundesrat, dem Gesetzentwurf in der vom Bundestag beschlossenen Version zuzustimmen und von einem Vermittlungsverfahren abzusehen. Alles andere würde eine unnötige Verlängerung des Verfahrens bedeuten.