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Wartung bleibt Vorrecht der Installateure

Schornsteinfegergesetz: Neuregelung berücksichtigt Einwände des SHK-Handwerks / ZVSHK: Erfolg hartnäckiger Verbandsarbeit

(lifePR) (Sankt Augustin, )
Die am Freitag vergangener Woche durch den Bundestag beschlossene Neuregelung des Schornsteinfegerwesens bekräftigt das Nebenerwerbs-verbot für Bezirksschornsteinfeger. Bis zum Ablauf der im Gesetz festgeschriebenen Übergangszeit zum Jahresende 2012 dürfen Schornsteinfeger im eigenen Bezirk keine Wartungen an Heizungsanlagen anbieten und ausführen. "Wir werten das als klaren Erfolg unseres monatelangen Ringens gegen die drohende Wettbewerbsbenachteiligung von Heizungsbauern und Installateuren", urteilt Michael von Bock und Polach, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Die entscheidende Änderung im Gesetzesentwurf sei dabei in aller letzter Minute auf Antrag des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages vorgenommen worden. "In der von uns erstrittenen öffentlichen Anhörung Mitte Juni haben wir gegenüber den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses offenbar nachdrücklich deutlich machen können, dass eine für die Schornsteinfeger ursprünglich ohne Übergangsfrist vorgesehene Vermischung hoheitlicher Aufgaben mit privatwirtschaftlichen Tätigkeiten verfassungswidrig ist", erläutert von Bock und Polach. Ohne diesen Auftritt in Berlin und die Vorlage eines entsprechenden Rechtsgutachten wäre nach Einschätzung des Hauptgeschäftsführers der für SHK-Handwerk diskriminierende Passus in der Gesetzesvorlage verblieben.

Auch in der strittigen Frage der Datennutzung durch das Schornsteinfeger-handwerk folgte der Gesetzgeber einem Vorschlag des ZVSHK. Das verabschiedete Gesetz sieht jetzt vor, dass Bezirksschornsteinfeger ihre Daten grundsätzlich nicht zu Akquisezwecken nutzen dürfen. Auch ist die Weitergabe der Daten an nicht öffentliche Stellen weitgehend ausgeschlossen. "Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten genau beobachten, ob die Schornsteinfeger sich an diese Regelung halten", warnt Michael von Bock und Polach vor dem Missbrauch der von den Schornsteinfegern in hoheitlicher Funktion erhobenen Daten.

Die SHK-Verbandsorganisation will die in der Gesetzesnovelle bestimmte Übergangsfrist nutzen, um ihre Fachbetriebe für den ab 2013 einsetzenden Wettbewerb mit dem Schornsteinfegerhandwerk in eine gute Ausgangsposition zu bringen. "Dem freien Wettbewerb im Heizungskeller haben wir uns nie verschlossen", kommentiert Michael von Bock und Polach. Fachkompetenz, Kundennähe und Unternehmergeist seien die Erfolgsgaranten für die SHK-Unternehmen in einem fairen Wettstreit um Marktanteile im Wartungsgeschäft. "Wir wissen um die herausragende Bedeutung, die unsere Fachbetriebe auf Kundenseite als Ansprechpartner für Energieberatung, Effizienzsteigerung und Energieeinsparung haben. Mit dem von uns entwickelten Heizungs-Check geben wir jetzt ein Produkt in den Markt, das den von der Branche lange Zeit beklagten Modernisierungsstau auflösen und unseren Betrieben nachhaltige Geschäftserfolge sichern kann." Eine ernsthafte Konkurrenz seitens der Schornsteinfeger sei dabei nicht zu fürchten. "Die schwarzen Männer müssen hierzu erst einmal die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen, entsprechende Qualifikationen nachweisen und die SHK-Rolleneintragung haben", betont der ZVSHK-Hauptgeschäftsführer. "Wartung und Service im Heizungskeller wird die Domäne des SHK-Handwerks bleiben."

Ungeachtet der Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes wird der ZVSHK weiter dafür streiten, dass die in der Bundesimmissionsschutzverordnung vorgeschriebene Abgasmessung an Heizungsanlagen zukünftig auch von authorisierten Wartungsbetrieben des SHK-Handwerks ausgeführt werden können. "Es muss endlich Schluss gemacht werden mit den unnötigen Doppelmessungen. Jedes Jahr könnten Hauseigentümer in Deutschland insgesamt 240 Millionen Euro sparen, könnten sie frei über eine Auftragsvergabe der Abgasmessung entscheiden", appelliert Michael von Bock und Polach an die Entscheidungsträger in Berlin.
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