"Vor der Richtlinienänderung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) handelte es sich bei der Knochendichtemessung nur um eine Leistung der gesetzlichen Krankenassen, wenn Versicherte eine Fraktur ohne adäquates Trauma erlitten haben und gleichzeitig aufgrund anderer anamnestischer und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose bestand", erklärt eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands. "Durch den genannten Beschluss des G-BA kann eine Osteodensitometrie fortab auch bei Versicherten durchgeführt werden, die noch keine Fraktur erlitten haben. Voraussetzung ist, dass aufgrund konkreter anamnestischer und klinischer Befunde bereits die Absicht besteht, eine spezifische medikamentöse Therapie durchzuführen. In diesem Fall können mittels einer Osteodensitometrie zusätzliche Informationen gewonnen werden, um den Nutzen und die Risiken einer Arzneimitteltherapie besser abschätzen zu können. Eine Osteodensitometrie kann somit auch bei Patienten/Patientinnen durchgeführt werden, die aufgrund von bestimmten Risikofaktoren (Medikation/chronische Erkrankungen) ein erhöhtes Osteoporoserisiko aufweisen, beispielsweise durch die Gabe bestimmter Medikamente im Rahmen der Brustkrebsbehandlung. Der Bewertungsausschuss hat die entsprechenden Abrechnungsmöglichkeiten für die Vertragsärzte im EBM hierzu mit Wirkung zum 1. Januar 2014 geschaffen", so die Sprecherin weiter.
Eva Schumacher-Wulf, Chefredakteurin des Brustkrebsmagazins Mamma Mia!, zeigt sich über diese Entwicklung erfreut: "Rund zwei Drittel der über 70.000 Frauen, die in Deutschland jedes Jahr an Brustkrebs erkranken, haben einen hormonabhängigen Tumor. Dieser wird meist durch einen Hormonentzug behandelt, wodurch das Osteoporoserisiko drastisch steigt. Es ist lange überfällig, dass die Kosten für eine Knochendichtemessung bei diesen Frauen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden - und zwar bevor die Knochen brechen!", betont sie.
Weitere Informationen zum Thema Brustkrebs: www.mammamia-online.de