Fakt ist, "gelbe Seiten" hätte nie als Marke eingetragen werden dürfen, so hat das Patent- und Markenamt Mitte 2006 entschieden, da es sich dabei um allgemein verwendbare Verkehrsbegriffe handelt, die nicht patentierbar sind. Fakt ist aber auch, dass der geschilderte Taschenspielertrick alle gerichtlichen Entscheidungen über später eingetragene Marken zur Makulatur werden lässt und das ganze bisher schon Jahre dauernde Verfahren wieder von vorn losgeht. Bekannterweise bedrängt DeTeMedien mögliche Wettbewerber regelmäßig mit Abmahnungen und Gerichtsverfahren, für Betroffene nicht selten existenzbedrohend. Eine indirekt Betroffene, Inhaberin der Detektei Arguscompact, hat den Sachverhalt ermittelt und ohne bisher die Öffentlichkeit zu informieren, im April diesen Jahres ihrerseits die Löschung der ältesten Gelbe-Seiten-Marke beantragt.
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