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Vorläufiger Höhepunkt im Markenstreit um Farbe Gelb mit Telekom- Tocher DeTeMedien: Gelbevideos-Herausgeber kurz vor Haftantritt

(lifePR) (Berlin, )
Mit einer Ladung zum Strafantritt in der Berliner Haftanstalt Plötzensee bis zum 10. März für den Betreiber des Gelbevideos-Onlinebranchenverzeichnisses Fred Schumacher wächst sich ein bizarrer Rechtsstreit zwischen einem deutschen Großkonzern und einem kleinen Wettbewerber zum Eklat aus. Der Konzern war in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erstinstanzlich beim Landgericht Hamburg mit der Behauptung durchgekommen, es bestehe Verwechslungsgefahr zwischen "gelbe Videos" und "gelbe Seiten" im Internet, deshalb werde die Marke "gelbe Seiten" verletzt. Inzwischen ist das Hauptverfahren in Gang gesetzt und Schumacher sieht alle Chancen auf seiner Seite. Schließlich wurde die Marke gelbe Seiten nach einem aufwändigen Prüfungsverfahren Mitte 2006 vom Bundespatent- und Markenamt als nicht eintragungsfähig verworfen und gelöscht. Zwar setzt der Konzern alle juristischen und finanziellen Mittel ein, um Zeit zu gewinnen – so hat er dem ursprünglichen Antragsteller der Löschung inzwischen fünf Millionen Euro verbrämt als Werbegelder für die Zurückziehung eines Löschungsantrages gezahlt – aber, so argumentiert Schumacher: Was auf der ganzen Welt als yellow pages, paginas amarillas, sogar auf deutsch als gelbe Seiten in der Schweiz allgemein verwendbare Verkehrsbegriffe sind und damit nicht markenrechtlich schützbar, kann nicht in Deutschland die Waffe eines Großkonzerns zur Unterdrückung des Wettbewerbs sein.

Eine Verwechslungsgefahr wie sie im einstweiligen Verfügungsverfahren vom Gericht ohne nähere Prüfung akzeptiert wurde, hält der Gelbevideos-Herausgeber für an den Haaren herbeigezogen und er hat schon vor Monaten in einem Offenen Brief an den Präsidenten des Bundestages angekündigt, dass er sich gekauftem Recht nicht beugen und von seinem grundgesetzlich garantierten Widerstandsrecht Gebrauch machen wird. Ein Ordnungsgeld von 5000 Euro, das ihn zum Schließen der Website gelbevideos.de bzw. gelbevideos.com zwingen sollte, konnte und wollte er nicht zahlen. So ist jetzt konsequenterweise die Ladung zum Antritt der ersatzweisen Ordnungshaft ins Haus geflattert.

Persönliche Erklärung von Fred Schumacher: "Erst einmal hat jemand aus meiner Familie ein Gefängnis von innen gesehen. Jahre bevor ich zur Welt kam, 1940, 41, hat mein Vater als Wehrmachtsangehöriger eine Strafe wegen Führerbeleidigung und Wehrkraftzersetzung im damaligen Militärgefängnis Frankfurt Preungesheim abgesessen. Er hat nicht gerne darüber gesprochen, aber als ich ein junger Mann war, hat er mir das so erklärt: Tief im Herzen haben das eigentlich alle gewusst, was ich öffentlich gesagt habe, dass Hitler von Anfang an den Krieg gewollt hat und dass der Anlass, nämlich der angebliche polnische Überfall im September 39 von den Nazis getürkt war, um losschlagen zu können und ganz tief drinnen haben sie auch alle gewusst, dass die Nazis uns ins schlimmste Unglück führen werden. Je mehr die da oben gespürt haben, dass eigentlich alle das innerlich wussten, desto mehr musste verboten werden, das offen auszusprechen. Wenn man sich sicher ist, darf man sich nichts verbieten lassen, egal wer kommt. Das ist eine Frage des Charakters und des aufrechten Gangs. Heute: Ich bin sicher, dass jeder, auch jeder Richter und Anwalt, in dieser Sache im Inneren ganz genau weiß, dass kein Mensch so dusselig ist, "gelbe Seiten" und "gelbe Videos" zu verwechseln. Jeder weiß, dass es überhaupt nicht um irgendeine Markenrechtsfrage geht, sondern darum, dass auf "gelbevideos.com" Präsentationsmöglichkeiten kostenfrei angeboten werden, die bei den "gelben Seiten", Druck und Netz, eine Menge Geld kosten. Der ganze Markenrechtskram ist vorgeschoben, um ohne Konkurrenz möglichst viel kassieren zu können. Ich bin mir sicher, deshalb lasse ich mir das Betreiben des Branchenverzeichnisses nicht verbieten, egal wer kommt. Das ist eine Frage des Charakters und des aufrechten Gangs."
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