Das Vorgehen der GEMA richtete sich gegen das Videoportal VideoTube, das auf dem Prinzip des User Generated Content basiert: Nutzern ist es danach möglich, beliebige Videos in eine von den Betreibern bereit gestellte Internetplattform einzustellen, die sich andere Nutzer von dort aus jederzeit abrufen können. Eine Vielzahl der Videos ist mit Werken aus dem GEMA-Repertoire hinterlegt; zum Teil finden sich ganze Musikvideos oder Konzertmitschnitte in dem Dienst.
"Entscheidendes Anliegen der GEMA ist es, für diese innovativen Nutzungsmodelle mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lizenzierungslösung zu finden." betont Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. "Mit der einstweiligen Verfügung haben wir hierfür ein wichtiges Signal für die rechtliche Bewertung der "Web 2.0-Plattformen" gesetzt. Die Entscheidung zeigt, dass die Betreiber dieser Plattformen sich nicht jeglicher Verantwortung für Verletzungen des Repertoires unserer Mitglieder durch ihre Nutzer entziehen können."