Wenn die EU künftig ‚Stärken stärken’ wolle, dürfe das nicht so verstanden werden, dass die Großen noch größer werden sollen. Steger weist auf Artikel 158 des EG-Vertrags hin, wonach die Gemeinschaft Unterschiede in der Entwicklung der Regionen und den Rückstand ländlicher Gebiete verringern wolle. Diesem übergeordneten Ziel entsprechend müsse die Ausrichtung einzelner Förderprogramme interpretiert werden.
Viele Große Kreisstädte sind dabei
Die EFRE-Schwerpunkte müssten bezogen auf die dezentrale Struktur Baden-Württembergs richtig gesetzt werden. Gefördert werden sollen daher insbesondere auch Große Kreisstädte wie zum Beispiel Albstadt, Bad Mergentheim, Calw, Crailsheim, Heidenheim, Horb, Mosbach, Nagold, Rottenburg, Rottweil und Schwäbisch Gmünd.
Dezentrale Strukturen, das Geflecht von Klein- und Mittelstädte mit ländlichen Gemeinden, die solide mittelständische Wirtschaft, seien eine Stärke Baden-Württembergs. Das zeige zum Beispiel die Arbeitslosenquote von 4,8 Prozent und andere Wirtschaftsdaten. „Ich sehe nicht, wo das baden-württembergische Programm zur Umsetzung des EFRE die ‚städtische Dimension’ vernachlässigt. Dieser Vorwurf ist unbegründet“, sagte Steger.