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Neurobiologische Forschung: Herausforderung für das Strafrecht

Vorträge und Diskussion aus neurophysiologischer, philosophischer und strafrechtlicher Sicht

(lifePR) (Göttingen, )
Aktuelle Ergebnisse neurobiologischer Forschung scheinen Fundamente des deutschen Rechts wie die Freiheit der Willensbestimmung, die Handlungs- und Zurechnungsfähigkeit sowie die Verantwortlichkeit des Menschen für sein Handeln in Frage zu stellen. Welche Schlussfolgerungen aus den Erkenntnissen moderner Hirnforschung für die Weiterentwicklung insbesondere des Strafrechts zu ziehen sind, diskutieren am Freitag, 13. Juli 2007, Experten aus neurophysiologischer, philosophischer und strafrechtlicher Sicht. Zu der öffentlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung „Das Ich und das Gehirn“ lädt das Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Göttingen ein. Sie findet von 16 bis 19 Uhr in der Paulinerkirche, Papendiek 14, statt.

„Der Bundesgerichtshof in Strafsachen ist bislang davon ausgegangen, dass der Mensch zur freien, verantwortlichen, sittlichen Selbstbestimmung fähig ist, sich also für das Recht und gegen das Unrecht entscheiden kann. Dagegen vertreten einige Hirnforscher die Auffassung, der Mensch sei in seinem Handeln in vollem Umfang determiniert. Sie interpretieren ,Freiheit‘ als ein Konstrukt des sich selbst betrügenden Menschen“, erläutert Prof. Dr. Gunnar Duttge, Leiter der Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht. Bislang bestehe keine Einigkeit darüber, auf welchem Fundament ein Strafrecht künftig aufgebaut sein müsse, das mit diesen Forschungsergebnissen vereinbar ist. Zum Auftakt der Veranstaltung wird Prof. Duttge in die Thematik und den Stand der Debatte einführen. Es folgen zwei Fachvorträge. Zu den Teilnehmern der anschließenden Podiumsdiskussion gehört unter anderem Dr. Axel Boetticher, Richter am Bundesgerichtshof.
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