Die zählenden Mitarbeiter haben einen GVB-Ausweis. Sie schreiben lediglich auf, wie viele Fahrgäste mit Fahrschein und wie viele mit Freifahrtberechtigung fahren. Persönliche Daten werden nicht notiert.
Diese Erhebungen sind regelmäßig notwendig, weil der Verkehrsbetrieb für diejenigen unter den Schwerbehinderten, die kostenlos befördert werden, Ausgleichszahlungen vom Land erhält. Im Lauf des Jahres finden die Zählungen noch dreimal statt. Der GVB bittet seine Fahrgäste um Verständnis dafür.