Dazu hält das deutsche Portal ein digitales Testament bereit. Darin können Vorsorgende ihre wichtigsten Konten und Passwörter für die Onlinewelt absichern. Jeder hat so die Chance, selbst zu bestimmen, was mit seinem Instagram-Account, Facebook-Konto, seinen Shopping-Zugängen usw. passieren soll. Dieses etwas andere Testament trägt dazu bei, dass Daten auch über den Tod hinaus geschützt sind.
Die Problematik rund um das digitale Erbe
Verstirbt ein online versierter Mensch, hinterlässt er eine ganze Menge Daten im Internet. Zugänge zu Social Media, Passwörter für Online-Shopping und Online-Banking, Zugänge zu Versicherungsportalen und vieles mehr. Nutzer sind heute viel freizügiger mit ihren Daten als noch vor Jahren. Hält sich jemand täglich auf seinen Social Media-Kanälen auf, hat er dazu einen ganz eigenen Bezug. Entsprechend hat er bestimmte Vorstellungen davon, wie es mit den Konten weitergehen soll, wenn er nicht mehr dazu in der Lage ist, selbst darüber zu bestimmen. Viele Online-User machen sich jedoch gar keine Gedanken darüber. Schuld daran ist die Unklarheit darüber, welche Verantwortung dem Nutzer selbst bei der Verwaltung seiner Daten zukommt.
Der Gesetzgeber in Deutschland ist bei den Bestimmungen bezüglich des digitalen Nachlasses selbst noch sehr nachlässig. Andere Länder sind hier schon viel weiter. Die Online-Dienste treffen selten spezifische Regelungen. Rechtlich ergibt sich daraus ein großes Problem mit verschiedenen Rechtsbereichen. Betroffen ist hier besonders das Erbrecht, das Persönlichkeitsrecht und das Urheberrecht. Der Nutzer ist also selbst in der Verpflichtung, sich darum zu bemühen, was mit seinen Daten passiert, wenn er sich selbst nicht mehr darum kümmern kann.
Online-Zugänge mit Geras24 optimal absichern
Damit ein digitales Testament Rechtskräftigkeit erlangt, ist die handschriftliche Erstellung oder die Beglaubigung eines Notars notwendig. In dem Formular legt der Vorsorgende fest, welche digitalen Güter und Online-Dienste weitergeführt oder gelöscht werden sollen. Dazu benennt er eine Vertrauensperson, die vollen Zugriff auf die digitalen Daten erhält. Der Vorsorgende listet seine Zugänge mit den jeweiligen E-Mail-Adressen inkl. Passwort auf. So stellt er sicher, dass seine Hinterbliebenen zu jedem Portal Zugang bekommen und den Wünschen des Vorsorgenden nachkommen können.
Das Formular auf Geras24 lässt für den Vorsorgenden keine Fragen offen. Er hat die Möglichkeit, einen Erben für seinen digitalen Nachlass zu bestimmen. Dieser wird im digitalen Testament mit der Löschung oder Weiterführung bestehender Accounts beauftragt. Auch lässt sich der Speicherort weiterer Daten in Form von Dateien auf Laptops, Festplatten und Co. angeben. So haben Angehörige einen besseren Überblick über alle digitalen Daten, um die sie sich kümmern sollten.