Zurückzuführen ist dieser Zuwachs auf die weiter zunehmende Attraktivität der Basisrenten. Der bei der Steuer anrechenbare Anteil ist Anfang des Jahres von 62 auf 64 Prozent der eingezahlten Beiträge gestiegen. Besonders beliebt sind Verträge mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrente, weil die darauf entfallenden Beiträge in begrenztem Umfang ebenfalls steuerlich begünstigt werden. Wegen der damit im Versicherungsfall verbundenen Besteuerung der Leistungen sollte die versicherte Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente allerdings höher bemessen werden als bei einem nicht geförderten Vertrag, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Die Riester-Rente profitiert weiter davon, dass einschließlich Zulagen mittlerweile bis zu 1525 Euro pro Jahr eingezahlt werden können. Viele Bürger können über einen Riester-Vertrag so heute nennenswerte Teile ihrer Altersvorsorge durchführen. Allerdings macht sich bereits die nominale Festschreibung der im Jahr 2001 im Gesetz festgelegten Beträge bemerkbar. So sind die Einkommen seitdem um 11 Prozent gestiegen. Damit hat aber auch die Versorgungslücke zugenommen. GDV-Präsident Dr. Bernhard Schareck schlägt deshalb vor, analog zur betrieblichen Altersversorgung bei den Förderhöchstgrenzen und den Zulagen einen Bezug zur Einkommensentwicklung herzustellen, und fordert, das Thema auf die Agenda der zweiten Hälfte der Legislaturperiode zu setzen.