Ursächlich für diese Entwicklung sind vor allem die Schäden durch „Kyrill“, die die Schaden- und Unfallversicherer belasten. „Da noch nicht alle Schadenmeldungen bei den Unternehmen eingegangen sind, müssen wir davon ausgehen, dass die Kyrill-Schäden die 2 Milliarden Euro Grenze noch erheblich überschreiten werden“, sagte Schwake. Mit einem Anstieg der Schadenaufwendungen um 45 Prozent ist vor allem die Wohngebäudeversicherung betroffen. In der Gewerblichen Sachversicherung sorgt „Kyrill“ erstmals seit 2003 wieder dafür, dass diese Sparte tiefrote Zahlen schreibt. Vor allem in der Kraftfahrtversicherung setzt sich die negative Entwicklung der vergangenen Jahre weiter fort. „Aufgrund der starken Wettbewerbssituation und dem damit verbundenen Prämiendruck rechnen wir mit einem Rückgang der Beitragseinnahmen von etwa 2,4 Prozent“, so Schwake.
Zur Entscheidung des Rechtsausschusses des Bundestages zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes sagte Schwake: „Aus unserer Sicht ist es positiv, dass der geplante Direktanspruch bei Pflichtversicherungen nur in sachlich gerechtfertigten Fällen möglich sein wird, in denen der Versicherungsnehmer nicht mehr greifbar oder insolvent ist.“ Kritisch hingegen stehen die Versicherer der geplanten Informationspflichtenverordnung gegenüber. Diese regelt welche Informationen der Versicherer bei Vertragsabschluss seinen Kunden übergeben muss. Zwar teile die Branche das Ziel der Verordnung, die Transparenz von Versicherungsprodukten deutlich zu verbessern. Allerdings gehe der Verordnungsgeber deutlich über das Ziel hinaus. Besonderes deutlich werde dies in der Verpflichtung, künftig in der Lebens- und Krankenversicherung die Kosten in absoluten Eurosummen angeben zu müssen. Dies schaffe für den Verbraucher keine Orientierung im Sinne einer Vergleichbarkeit unterschiedlicher Angebote.
Die Schaden- und Unfallversicherer sind ebenfalls künftig verpflichtet, den Kunden ein Produktinformationsblatt auszuhändigen. Darin sollen in knapper und verständlicher Form Informationen enthalten sein, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Versicherungsvertrages von besonderer Bedeutung sind. „Die Frage, welche Informationen das genau sein sollen, lässt sich in der Praxis nicht immer klar beantworten, sodass wir bei aller grundlegenden Zustimmung zu der Vorordnung für die Schaden-und Unfallversicherer noch deutlichen Nachbesserungsbedarf sehen,“ sagte Schwake.