Wer mit dem eigenen Fahrzeug in anderen Ländern unterwegs ist und von einem ausländischen Unfallgegner geschädigt wird, muss damit rechnen, dass er wegen einer geringeren Deckungssumme oder anderer Schadenersatzbestimmungen Schäden nicht wie in Deutschland erstattet bekommt. Damit Autobesitzer trotzdem ihren Schaden ersetzt bekommen, bieten deutsche Kraftfahrtversicherer eine Auslandsschadenschutz-Versicherung an. Diese übernimmt den Schaden so, als ob der Unfallgegner mit seinem Auto in Deutschland haftpflichtversichert wäre. Dabei wird der Schadenfreiheitsrabatt übrigens nicht angetastet. Der Auslandsschadenschutz kann als Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Bei selbstverschuldeten Unfällen ersetzt die Vollkaskoversicherung den Fahrzeugschaden.
Wer sich hingegen im Ausland lieber einen Mietwagen nehmen möchte, sollte sich vorher bei seinem Versicherer nach der „Mallorca-Police“ erkundigen. Auch sie ist eine Ergänzung der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die „Mallorca-Police“ ist sinnvoll, wenn der Fahrer des Mietwagens einen Unfall verursacht. Falls die Ansprüche des Geschädigten über die Mindestversicherungssumme des jeweiligen Urlaubslandes hinausgehen, muss er die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen. Mit einer „Mallorca-Police“ wird diese Deckungslücke geschlossen.
Unfall im Ausland
Ob im Inland oder Ausland – ein Unfall ist schnell passiert. Im Ausland kommt selbst bei einem leichten Blechschaden in der hektischen Unfallsituation erschwerend die fremde Sprache hinzu. Der GDV hat hier wichtige Hinweise zusammengestellt, wie man sich bei einem Unfall richtig verhält.
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