Die Riester-Förderung ist ausschließlich für die Altersvorsorge gedacht. Eine Zweckentfremdung zur Finanzierung von Wohnungen bereits in der Erwerbsphase führt zum vorzeitigen Verbrauch des angesparten Altersvorsorgevermögens. Angesichts eines rückläufigen Rentenniveaus sind lebenslange Ergänzungsrenten jedoch unverzichtbar. Gleichzeitig wird mit dem Gesetzentwurf die geförderte Wohnraumfinanzierung bei der nachgelagerten Besteuerung massiv privilegiert, wenn das in Wohnimmobilien gebundene Altersvorsorgevermögen nur mit einem unrealistisch niedrigen fiktiven Zinssatz besteuert werden soll. Für die Gleichbehandlung aller Riester-Sparer ist es unverzichtbar, die neuen Möglichkeiten der günstigen fiktiven Verzinsung bei der Besteuerung für alle Anbieter zu eröffnen.
Außerdem ist es inakzeptabel, dass mit dem Gesetzentwurf die verbleibenden Versicherten belastet würden. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum Anbieter nach der Auszahlung des Vorsorgevermögens weiterhin leere Wohnförderkonten führen müssen. Denn mit der Auszahlung ist schließlich der Vorsorgeanspruch gegenüber dem Versicherer erloschen", kritisiert von Fürstenwerth. Selbst für kleine Anbieter fallen unnötige Verwaltungs- und Bürokratiekosten in Millionenhöhe an, die letztlich zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen werden. Stattdessen schlägt von Fürstenwerth vor, die fiktiven Wohnförderkonten innerhalb der Finanzverwaltung zu führen.
"Um die Attraktivität der Riester-Förderung zu verbessern, sollte die bisher bei einem Höchstbetrag von 2.100 € eingefrorene Riester-Förderung künftig analog zu den Höchstgrenzen bei der betrieblichen Altersversorgung dynamisiert und der berechtigte Personenkreis auf alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ausgedehnt werden", fordert von Fürstenwerth.
Die vollständige Stellungnahme mit weiteren Kritikpunkten und Forderungen ist unter www.gdv.de abrufbar.