Im Januar 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in Kraft getreten. Ein erstes wichtiges Datum ist die Anwendbarkeit der Verordnung seit Juli 2007.
Neu geregelt und erstmals abschließend harmonisiert in der Europäischen Union wird hierin der Bereich der nährwertbezogenen und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln. Dies bezieht sich auf die Etikettierung ebenso wie auf die Werbung.
Somit muss erstmals bei Lebensmitteln jede Werbeaussage mit Nährwert- oder Gesundheitsbezug einzeln zugelassen werden.
Darüber hinaus wurde für die Gruppe der alkoholischen Getränke ein komplettes Werbeverbot im Sinne der Health-Claims-Verordnung verhängt. Alkoholische Getränke dürfen auf ihren Verpackungen oder Flaschenetiketten keine nährwertbezogenen oder gesundheitsbezogenen Angaben mehr tragen bis auf die Hinweise, die sich auf Verringerung des Alkoholgehalts oder Brennwerts beziehen. Die Gruppe der Lebensmittel mit diesem kompletten Verbot kann nach der Verordnung sogar noch erweitert werden, beispielsweise auf Süßigkeiten und Snacks.
Nach jetziger, neuer, Rechtslage müssen ferner Produkte, die als fettarm oder -frei ausgelobt werden, einen „Warnhinweis“ tragen, falls sie zum Beispiel einen hohen Anteil an Zucker enthalten. Eine Süßware muss dann als „fettarm aber mit viel Zucker“ gekennzeichnet werden.
Welche Nährstoffe ab welcher Menge zu kennzeichnen sind, hängt von der Ausgestaltung der so genannten Nährwertprofile ab, die auch als Ausschlusskriterium für bestimmte Lebensmittel von jeglicher nährwert- oder gesundheitsbezogener Werbung herangezogen werden. Diese Nährwertprofile sollen in den nächsten zwei Jahren auf europäischer Ebene erlassen werden.
Soll dieses Instrument der Regulierung sinnvoll eingesetzt werden, kommt der sinnvollen Erstellung der Nährwertprofile höchste Priorität zu; denn nicht die Ernährungsweise, sondern das einzelne Lebensmittel steht im Fokus.
Zum jetzigen Zeitpunkt zu prognostizieren, welches Konzept den zukünftigen Profilen zugrunde liegen wird, ist kaum möglich. Eine Abwägung sei aber erlaubt: Um die Forderung nach Transparenz, Verständlichkeit, Angemessenheit und Praktikabilität zu erfüllen, dürfte nur ein System in Frage kommen, das auf der Festlegung von Bewertungsgrenzen für die Nährstoffe beruht, die zur Zeit in der öffentlichen Gesundheitsdiskussion im Mittelpunkt stehen. Dies sind insbesondere Fett, gesättigte Fettsäuren und Transfettsäuren sowie Zucker und Kochsalz.