Experten schätzen, dass während und nach dem 2. Weltkrieg rund 1,6 Millionen Tonnen Munitionsaltlasten in deutschen Gewässern versenkt wurden. Heute, siebzig Jahre später, ist die vor sich hin rottende Munition ein gewaltiges Umweltproblem.
Meeressäuger durch Sprengungen besonders gefährdet
Neben der offensichtlichen Gefahr einer großflächigen toxischen Belastung mit Munitionsinhaltsstoffen ergibt sich für alle Meerestiere, insbesondere für Meeressäugetiere wie die vom Aussterben bedrohten Ostsee-Schweinswale, eine besondere Gefahr, denn üblicherweise wird marine Großmunition gesprengt.
Noch in einer Entfernung von mehreren Kilometern kann dies für einen Schweinswal tödlich sein: Lungenrisse, Blutungen in Ohr oder Gehirn oder Hörschäden werden durch die Schockwelle einer Unterwasserexplosion hervorgerufen.
Deutlich mehr Vernichtungssprengungen durch Ausbau der Offshore-Windkraft
So beobachten Umweltschützer mit Sorge eine Zunahme von Vernichtungssprengungen beim Bau von Offshore-Windkraftanlagen. "Es wird verstärkt nach Munition gesucht, damit die teure Infrastruktur der Anlagen nicht gefährdet wird. Marine Großmunition wie Minen, Torpedos und Wasserbomben ist auch außerhalb der bekannten Versenkungsgebiete fast überall in Nord- und Ostsee zu erwarten", warnt der GRD-Experte und Meeresbiologe Sven Koschinski.
Wurden 2012 in der Nordsee noch 10 "Vernichtungssprengungen" registriert, waren es 2014 in den Windpark-Baufeldern oder auf den Kabeltrassen bereits 25. In diesem Jahr hat es allein in den ersten fünf Monaten schon über vierzig Sprengungen gegeben. Weitere sollen in Kürze folgen. Da die Explosionen fernab der Küste stattfinden, erfährt die Öffentlichkeit davon in der Regel nichts.
Schallschutz ohne Kontrolle ist wirkungslos
Die Genehmigungsbehörde BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg) empfiehlt für Sprengungen in Windpark-Baufeldern zwar zur Verringerung der Schockwelle die Verwendung eines Blasenschleiers, aber eine Kontrolle ihres Einsatzes wie bei den ebenfalls lauten Rammarbeiten für Offshore-Windkraftanlagen gibt es nicht.
Auch existieren keine Handlungsanweisungen, wie ein Blasenschleier konstruiert sein muss. Somit ist zu befürchten, dass auch nutzlose Blasenschleier eingesetzt werden, nur um die Vorgaben des BSH zu erfüllen.
Naturschutzverbände fordern Bergung und Vernichtung an Land
Nach Auffassung der GRD und anderer Umweltverbände ist die Sprengung von Altmunition unter Verwendung eines Blasenschleiers nur eine absolute Minimallösung. Ökologisch akzeptabel ist nur die Bergung und unschädliche Vernichtung an Land.
Das Problem ist jetzt auch auf der Agenda des Ostseeschutzabkommens HELCOM
Auf der letzten Tagung der SUBMERGED-Arbeitsgruppe der Ostseeschutzkonvention HELCOM konnte Sven Koschinski erreichen, dass neben der reinen Kartierung von Unterwasserrisiken jetzt auch ein Kapitel zu Minderungsmaßnahmen bei Sprengungen in den Bericht der Arbeitsgruppe aufgenommen werden soll. Er wird auf der nächsten Tagung der HELCOM-SUBMERGED-Arbeitsgruppe diskutiert, die 2016 in Göteborg stattfinden wird.
HELCOM:
Das Helsinki-Abkommen für den Schutz der Ostsee (HELCOM) aus dem Jahr 1974 sollte das Einbringen von Schad- und Nährstoffen in die Ostsee vermindern und dazu beitragen, sie von Altlasten -dazu zählen auch die militärischen- zu befreien.
Dem Abkommen gehören alle neun Ostsee-Anrainerstaaten und die Europäische Union an. HELCOM kann nur Empfehlungen aussprechen, aber keine Beschlüsse oder Richtlinien verabschieden. SUBMERGED ist eine von mehreren Arbeitsgruppen und beschäftigt sich mit verborgenen Risiken unter Wasser wie Schiffswracks und Munition.