Um das Zertifikat zu erhalten, muss die Station unter anderem das Recht des Intensivpatienten auf Anwesenheit von Angehörigen anerkennen. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass Angehörige als vertraute Menschen für den Intensivpatienten eine besondere Rolle spielen und wesentlich zur Genesung von Patienten beitragen. Dazu muss ihnen jedoch die Möglichkeit zur Anwesenheit eingeräumt werden, was auf Intensivstationen keine Selbstverständlichkeit ist. Die Stiftung Pflege hat es sich daher unter anderem zur Aufgabe gemacht, Intensivstationen mit einem Zertifikat auszuzeichnen, welche Angehörige als Teil des therapeutischen Konzeptes integrieren.
Die Besuchszeiten auf den beiden Intensivstationen sind schon seit vielen Jahren sehr offen geregelt, so dass die Angehörigen – nach Absprache mit dem Stationsteam – gegebenenfalls rund um die Uhr zu ihren Verwandten können. In besonderen Fällen können Angehörige auch am Patientenbett übernachten. Anrufe von Angehörigen auf der Station sind jederzeit möglich und der diensthabende Arzt informiert die Angehörigen, wenn der Patient aus dem OP-Saal kommt. Auf der herzchirurgischen Intensivstation im Klinikum Kassel gibt es zudem einen künstlerisch gestalteten Raum der Stille, in dem Angehörige eine Rückzugsmöglichkeit finden können. Er dient außerdem zum ruhigen Gespräch mit Arzt oder Pflegekräften, aber auch zum Abschiednehmen. Die einzelnen Regelungen und Möglichkeiten haben die Teams der ausgezeichneten Stationen in Flyern zusammengestellt.
Die Stiftung Pflege ist ein gemeinnütziger Verein und fördert die Pflegewissenschaft und -forschung an Hochschulen und unterstützt die akademische Ausbildung von Pflegeforscherinnen und –forschern. Sie sorgt dafür, das die gewonnenen Erkenntnisse auch tatsächlich die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen erreichen und berät die Politik, wie wissenschaftliche Ergebnisse am besten in die Praxis umgesetzt werden können.