10. August, terminiert. Die Verhandlung vor dem Nürnberger Arbeitsgericht beginnt um 10 Uhr. Somit sind der GDL bis dahin Streiks im Güter- und Personenfernverkehr untersagt.
Sollte die GDL bei dem Widerspruchsverfahren obsiegen und die einstweilige Verfügung aufgehoben werden, sieht sie dennoch von dann möglichen Streiks im Güter- und Personenfernverkehr zumindest bis einschließlich Sonntag, dem 12. August 2007, ab. Sollte im Widerspruchsverfahren der heute Morgen bekannt gewordene Beschluss bestätigt werden, wird die GDL unverzüglich in die Berufung vor das Landesarbeitsgericht gehen.