Die GDL betrachtet den Beschluss über das zunächst bis zum 30. September 2007 befristete Streikverbot als verfassungswidrig, weil sie hierin einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz sieht.
Sie hat bereits heute Vormittag Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Gleichzeitig hat sie das Arbeitsgericht Nürnberg aufgefordert, noch am heutigen Tag zu einer mündlichen Verhandlung zu laden.
Sollte dieser Beschluss nicht aufgehoben werden, finden am Donnerstag keine Arbeitskampfmaßnahmen im Güterverkehr statt. Auch die frühestens ab kommenden Montag geplanten Streiks im Personenfernverkehr wären dann nicht möglich. Dies gilt jedoch nicht für den Personennahverkehr. Hier ist der GDL nur ein Streik bei der DB Regio NRW GmbH und einigen sächsischen Verkehrsbetrieben per einstweiliger Verfügung untersagt worden. Aufgrund der unsäglichen Prozesshanselei des Arbeitgebers wird die GDL ab sofort mögliche Streiks im Personennahverkehr nicht mehr wie bisher 24 Stunden vorher ankündigen. Die Verantwortung hierfür trägt allein der Arbeitgeber.