Der zweiten Verhandlungsrunde am kommenden Donnerstag kommt dabei eine entscheidende Weichenstellung zu. Sollte der Arbeitgeber bei seiner Verweigerungshaltung bleiben, dann provoziert er zum Schaden der Bahnkunden weitere Arbeitskämpfe. Für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen am Donnerstag, sprachen sich Hauptvorstand und Tarifkommission einstimmig dafür aus, die Urabstimmung einzuleiten. „Nachdem uns das Arbeitgericht Mainz am vergangenen Samstag das Streikrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen zuerkannt und die einstweiligen Verfügungen aufgehoben hat, liegt es nun allein in der Hand des Arbeitgebers, diese Eskalation des Tarifkonflikts abzuwenden“, so Schell weiter.
Darüber hinaus stellten Hauptvorstand und Tarifkommission noch einmal klar, dass die GDL den zwischen dem DB-Vorstand und den beiden anderen Bahngewerkschaften erzielten Tarifabschluss in keinem Fall unterzeichnen wird. Dem Angebot des DB-Vorstandes vom vergangenen Freitag, den bereits erzielten Tarifabschluss zu übernehmen, wurde damit eine deutliche Absage erteilt.