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Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Michaela Rosenberger: DEHOGA zeichnet falsches Bild der Ausbildung

(lifePR) (Berlin, )
Als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete die stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Michaela Rosenberger, den gestern vom Bundestag abgelehnten Antrag der FDP, das Jugendarbeitsschutzgesetz zu verschlechtern. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hatte den Antrag vehement unterstützt und der Bundesregierung vorgeworfen, durch die Ablehnung Ausbildungsstellen im Hotel- und Gastgewerbe zu gefährden.

„Der DEHOGA ist – die Ausbildung betreffend – offensichtlich noch immer nicht in der Realität angekommen. Die Branche baut immer mehr Vollzeitkräfte ab, um diese dann durch günstige Auszubildende zu ersetzen. Warum sonst sollte der DEHOGA wollen, dass Auszubildende unter achtzehn Jahren auch noch nach 22 Uhr arbeiten sollen. Hierüber ließe sich so manche Vollzeitstelle einsparen. Für die Qualität der Ausbildung bringt eine Verlegung der Arbeitszeit in die Nachtstunden überhaupt nichts. Alle Ausbildungsziele lassen sich auch mit den bisherigen Regelungen bis 22 Uhr erreichen. In vielen Betrieben wird jetzt schon mit wenigen Fachkräften und überproportional vielen Auszubildenden gearbeitet“, so Rosenberger. Die Erwartung der Branche, bei einer Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes noch mehr Auszubildende einzustellen, sei vorgeschoben. „Vielmehr missbraucht der DEHOGA die dramatische Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt für die eigene Ständepolitik, um so Druck auf die Politik auszuüben, das Jugendarbeitsschutzgesetz zu verschlechtern.“

Eine wirkliche Herausforderung für die Branche sei hingegen, die Qualität der Ausbildung zu verbessern und geltende Gesetze einzuhalten. Rosenberger: „Überstunden, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, ausbildungsfremde Tätigkeiten und schlechtes Arbeitsklima sind die häufigsten Probleme, mit denen sich die Auszubildenden an die NGG wenden. Deshalb setzen wir uns auch künftig für die Beibehaltung des derzeitigen Jugendarbeitsschutzgesetzes ein.“
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