„In einem einmaligen Akt auf dem deutschen Energiemarkt haben sich die beiden größten Wettbewerber, RWE und E.ON, darauf geeinigt, den Wettbewerb miteinander aufzugeben und sich stattdessen die Wertschöpfungsstufen auf dem Markt aufzuteilen. Mit unserer Klage dagegen wollen wir den Wettbewerb erhalten – zum Wohle der Verbraucher und der am Markt teilnehmenden Unternehmen“, erklärt Carsten Hoffmann, Vorstand GGEW AG.
Im März 2018 hatten RWE und E.ON die Absicht bekanntgegeben, sich neu auszurichten. Durch eine Reihe von Geschäften sollen sich die Stromerzeugung und der Großhandel bei RWE und das Netz- und Endkundenvertriebsgeschäft bei E.ON konzentrieren. Zu dieser abgestimmten Marktneuaufteilung gehörte auch die Übertragung der Erzeugungsassets der E.ON an RWE, die die Europäische Kommission mit Beschluss vom 26.02.2019 freigab.
Die GGEW AG hat – ebenso wie eine Reihe weiterer Unternehmen und Personen – das Vorhaben von Anfang an kritisch verfolgt und ihre Bedenken für den Wettbewerb im deutschen Energiemarkt zum Ausdruck gebracht. Da die Kommission in ihrer Entscheidung diese Bedenken gar nicht bzw. nicht ausreichend gewürdigt hat, fordert die GGEW AG eine gerichtliche Überprüfung. Dazu wurde heute beim zuständigen Europäischen Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen den Freigabebeschluss der Kommission eingereicht. Damit reiht sich die GGEW AG in eine Gruppe von unabhängigen Energieversorgern ein, die sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen den RWE-E.ON-Deal stellen und gegen die damit verbundene Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen von nationalen Champions zu Lasten des Mittelstandes und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes rechtlich vorgehen. Denn hiermit verbunden sind erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher.
Kläger sind neben GGEW unter anderem der Energieversorger Mainova aus Frankfurt, die enercity aus Hannover, die Stadtwerke Leipzig und der Ökostromanbieter Naturstrom. Sollte die Klage Erfolg haben, holt das Europäische Gericht die Freigabeentscheidung der EU-Kommission zurück und die Kommission müsste unter Berücksichtigung der Wertungen des Gerichts in eine erneute fusionsrechtliche Prüfung des Vorhabens einsteigen.
Gemeinsame Erklärung der Energiedienstleister zum RWE-E.ON-Deal: https://www.bbh-blog.de/...