Als zynisch nimmt die Kinder- und Jugendmedizin diesen Einfluss der Politik wahr, denn „der Pflegenotstand darf nicht mit dem Verzicht auf Kompetenz gekontert werden: Gerade die aktuelle Pandemie zeigt auf, wie wichtig eine spezialisierte Pflege und die besondere Expertise für die Gesundheit ist – und das gilt auch für die Gesundheit von Kindern!“, betont Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Die Aufforderung der Landesministerin unterläuft den Willen des Gesetzgebers, der im Pflegeberufegesetz den Ausbildungszweig zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege explizit vorsieht.
Jochen Scheel von der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) kritisiert die Haltung der Staatsministerin als zutiefst verunsichernd für Ausbildungswillige: „Gab es noch vor kurzem einen wahren Ansturm auf die Kinderkrankenpflege – manche Schulen erhielten für ihre 20 Ausbildungsplätze mehr als 400 Bewerbungen -, melden uns nun Klinikträger, dass sie ihre Kapazitäten kaum mehr besetzen können. Und Ausbildungswillige können ihren Wunschberuf nicht mehr erlernen, weil er nur noch an wenigen Orten gelehrt wird. Das ist Ergebnis solch abschreckender Äußerungen aus der Politik über die Zukunft eines äußerst attraktiven Berufs!“.
Scheel befürchtet einen weiteren Anstieg des bereits jetzt bestehenden Defizits von 3.000 Fachpfleger*innen für Kinderkrankenpflege in den nächsten Jahren. Eine Umfrage der GKinD konstatiert schon jetzt an 76 Pflegeschulen in Deutschland einen Rückgang der Angebote für die Vertiefung Kinderkrankenpflege um 22% und für die Spezialisierung gar um 63%, Tendenz weiter abnehmend.
Schlechte Aussichten für angemessene Pflegepersonaluntergrenzen
Die Konsequenz solchen Handelns wird, so befürchten es die Expert*innen aus der Kinder- und Jugendmedizin, eine weitere Verschlechterung der pflegerischen Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher sein. Zwar könnten die aktuell diskutierten Pflegepersonaluntergrenzen potentiell einen sinnvollen Schritt zur Sicherung der qualitativen Patientenversorgung darstellen, aber der im Oktober vorgelegte Entwurf greift zu kurz: Die große Bandbreite und Heterogenität der Pädiatrie mit ihren zahlreichen Subdisziplinen findet keinerlei Erwähnung, und schon gar nicht der höchst unterschiedliche Pflegebedarf der verschiedenen Alters- und Patientengruppen.
Der sich abzeichnende Mangel an Fachkräften in der Kinderkrankenpflege wird das Problem verschärfen.
Die gesetzliche Grundlage
Das Pflegeberufegesetz legt fest, wie die Ausbildung zu verlaufen hat, bundesweit und für alle Pflegeschulen. Es besteht eine gesetzlich verankertes Wahlrecht der Auszubildenden: Wer sich zu Beginn der Ausbildung für die Vertiefung Kinderkrankenpflege entscheidet, absolviert zunächst eine generalistische Pflegeausbildung, bevor dann nach 18 Monaten für das dritte Ausbildungsjahr eine Spezialisierung zur/m Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in gewählt werden kann. Die Spezialisierung muss durch die Pflegeschulen oder ggfls. -verbünde in Theorie und Praxis ermöglicht und fachgerecht vermittelt werden.
Die Sicht der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit und Pflege scheint festgefügt zu sein, zumindest ist sie trotz Anfragen aus der Pädiatrie nicht zu einem fachlichen Gespräch über die problematische Einschränkung des Ausbildungsangebots bereit.