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Pflegeberufereform – Umsetzung entscheidet über gute Pflege von Kindern

Verbände fordern vor dem Bundestags-Beschluss Details der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein

(lifePR) (Berlin, )
Nach der Einigung der Koalition über eine Reform der Pflegeberufeausbildung müssen nun die Details festgelegt werden: Gemeinsam mit der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) appellieren zahlreiche Fachverbände und Elternorganisationen aus der Kinder- und Jugendmedizin an die Politik, bei der Umsetzung die Interessen kranker Kinder im Blick zu behalten. Zusätzlich mahnen sie an, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umgehend vorzulegen: Ohne diese ist eine fachgerechte Beurteilung der Pflegeausbildungsreform nicht möglich.

Der Kompromiss sieht vor, die Krankenpflege-Ausbildung abzuschaffen und durch eine generalistische Pflegeausbildung zu ersetzen. Deren Absolventen wären auch zur Pflege von Kindern berechtigt. Parallel dazu sollen die Berufe Altenpflege und Kinderkrankenpflege erhalten bleiben. Diese Qualifikation ist zukünftig in einer zweijährigen generalistischen Ausbildung sowie einem zusätzlichen Jahr separater spezialisierter Ausbildung zu erwerben. Die Neuregelungen sollen erstmals für die Ausbildungsjahrgänge ab 2019 gelten. Konkrete Festlegungen für die Ausbildungs- und Prüfungsordnung stehen noch aus.
Um die geplante Pflegeberufereform fachgerecht bewerten zu können, müsste die Ausbildungs- und Prüfungsordnung umgehend vorgelegt werden, rechtzeitig vor der Entscheidung über die Gesetzesvorlage selbst, fordert GKinD.

Kranke Kinder: Fachwissen und bestmögliche Versorgung sind unverzichtbar
Seit Beginn der Diskussion um die Pläne für eine Ausbildungsreform in der Pflege hat sich die Fachwelt der Kinder- und Jugendmedizin für einen Erhalt der spezialisierten Ausbildung in der Kinderkrankenpflege ausgesprochen.
Hauptargument war dabei der Erhalt der Qualität der Pflege in diesem sehr anspruchsvollen Bereich: „Für die Träger von Kinderkliniken und –abteilungen und ihre Patienten sind gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege unverzichtbar. Gut qualifiziert bedeutet in der Kinderkrankenpflege möglichst weitgehend spezialisiert zu sein auf die Versorgung von Kindern in allen Entwicklungsphasen vom Frühgeborenen über das Säuglings-, Klein- und Schulkindalter bis zum jungen Erwachsenen - mit vertieftem Fachwissen auf dem aktuellen Stand,“ betont GKinD-Vorsitzender Andreas Wachtel.
Die Kinder- und Jugendmedizin und die Kinderkliniken können in den letzten Jahren und Jahrzehnten auf große Erfolge für die Kindergesundheit zurückblicken. Die hohe Spezialisierung spiegelt sich dank einer anspruchsvollen Ausbildung zur Kinderkrankenpflege-Fachkraft wider und die Pflege hat deshalb einen hohen Anteil an dieser Erfolgsgeschichte.
„Diese hohe Versorgungsqualität lassen wir uns nicht nehmen“, betont Andreas Wachtel, „der Nutzen für die Kinder und ihre Angehörigen muss weiterhin im Mittelpunkt stehen.“

Evaluation: Qualität im Vordergrund
In einem Forderungspapier, das den zuständigen Bundestagsabgeordneten heute zugeht, fassen die kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Elternverbände die Kriterien für eine gelingende Pflegeberufereform zusammen.
Der Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD sieht 6 Jahre nach Einführung die Pflicht zur Evaluation vor. Diese Erhebung wird grundsätzlich begrüßt. Das Ergebnis der Evaluation soll über den Fortbestand der spezialisierten Berufsausbildungen Altenpflege und Kinderkrankenpflege entscheiden, allerdings nach rein numerischen Gesichtspunkten.
Über die Abschaffung oder Beibehaltung der getrennten Abschlüsse soll der Bundestag nach Vorliegen des Evaluationsberichts 2025 beschließen. Im Kompromiss der Koalition heißt es: „Haben sich von den Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege, die zwischen den separaten Abschlüssen und der Generalistik gewählt haben, mehr als 50 % für den generalistischen Abschluss entschieden, dann soll der getrennte Abschluss abgeschafft werden.“
Diese Bewertung muss sich auf den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt beziehen und für Alten- und Kinderkrankenpflege jeweils eigenständig evaluiert werden, da ansonsten die Kinderkrankenpflege schon rein numerisch kaum eine Chance auf Erhalt hätte: Den 6.300 Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege stehen 126.000 in der Kranken- und Altenpflege gegenüber.
Das kann aber nicht das einzige Entscheidungskriterium sein. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Absolventen selbst sowie die Kliniken nach ihrer Einschätzung befragt werden, wie gut die jeweilige Ausbildungsvariante auf die Pflege von 0- bis 18-jährigen Patienten vorbereitet.
Vorstandsvorsitzender Andreas Wachtel: „An der Qualität der Pflege muss sich die Evaluation der Neuordnung der Pflegeberufe orientieren. Kinder brauchen die beste Pflege. Kinder müssen auch in Zukunft durch spezialisierte und hoch qualifizierte Kinderkranken-Pflegekräfte gepflegt werden.“

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Als ein Zusammenschluss der Träger von Kinderkrankenhäusern, Kinderabteilungen und Sozialpädiatrischen Zentren ist unser Auftrag die Interessenvertretung dieser Einrichtungen in Bezug auf die Versorgung von kranken Kindern und Jugendlichen sowie Wissenschaft und Forschung zu fördern.

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