Herausgekommen ist eine Aufteilung dieser Besten-Quote im Verhältnis 70/30 Prozent. Das bedeutet: 70 Prozent der Befreiungen erfolgen aufgrund der Studienleistungen gegenüber 30 Prozent, die aufgrund ihrer guten Abiturnoten befreit werden.
"Das Modell bedeutet für die Studierendenverwaltung und die Prüfungsämter natürlich einen höheren Aufwand, als ein ausschließlich über die Abiturnoten gesteuertes Modell", sagte Michael Dietrich, Leiter des Studierenden-Service-Center. "Dieser Aufwand ist aber gerechtfertigt, da damit ein höheres Maß an Gerechtigkeit und Transparenz geschaffen wird!"
Vizepräsident Gold unterstreicht: "Wir sind der Auffassung, dass die tatsächlichen Studien- und Prüfungsleistungen die Leistungen der Studierenden und der Universität besser widerspiegeln als die vor Studienbeginn erfassten schulischen Leistungen. Der Anreiz, zügig und leistungsorientiert zu studieren, wird dadurch erhöht."
Auch deutsche und ausländische Stipendiatinnen und Stipendiaten kommen in den Genuss einer Befreiung von Studienbeiträgen.