Der maximale Förderbetrag des "De-Minimis"-Programms je Unternehmen ermittelt sich aus dem Fördereinsatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von 600 Euro multipliziert mit der Anzahl der auf die antragsstellende Firma bis zum 31. Oktober vorausgehende Jahre zugelassenen schweren Fahrzeuge. Hatte eine Firma bis zum 31. Oktober 2008 zehn Fahrzeuge angemeldet, können für 2009 maximal 6.000 Euro Hilfen beantragt werden. Die maximale Zuwendung pro Unternehmen ist auf 33.000 Euro pro Jahr begrenzt, was einer Flottengröße von 55 Fahrzeugen entspricht.
Rüstet ein Transportunternehmen mit 55 Fahrzeugen seine Fahrzeuge zum Beispiel auf die rollwiderstandsoptimierten und förderfähigen Goodyear Lkw-Reifen Marathon LHS II und LHD II um, kann es im Rahmen des "De-Minimus"-Förderprogramm 33.000 Euro staatliche Hilfen beantragen. Gleichzeitig senken diese Reifen den Kraftstoffverbrauch. Fahrzeuge mit 40 Tonnen Gewicht, einer jährlichen Fahrleistung von 150.000 Kilometer und einem Verbrauch von 30 Liter je 100 Kilometer können bei einem Kraftstoffpreis von einem Euro je Liter rund 1.350 Euro im Jahr einsparen, wenn sie mit den Goodyear Marathon LHS II und LHD II bereift sind. Bei 55 Fahrzeugen sind das im Jahr 74.250 Euro Kraftstoffkostenersparnis. Zusammen mit der staatlichen Hilfe kann dieses Unternehmen im ersten Jahr 107.750 Euro sparen, wenn es in die Goodyear Lkw-Reifen Marathon LHS II und LHD II investiert. Da Reifen ohnehin benötigt werden, lohnt es sich die "De-Minimis"- Förderung für den Reifenkauf zu nutzen. Insgesamt sind über 130 Lkw-Reifen von Goodyear durch das "De-Minimis"-Programm förderfähig - das entspricht über 90 Prozent der Angebotspalette des renommierten Reifenherstellers.
Den Antrag für die "De-Minimis"-Förderung für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt muss allerdings vor dem Vorhabensbeginn beim Bundesamt für Güterverkehr gestellt werden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten - dass heißt also vor der Bestellung der Reifen. Anträge auf Förderung sind auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck beim Bundesamt für Güterverkehr, Postfach 190180, 50498 Köln jeweils spätestens bis zum 31. März des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll. Für das Jahr 2009 können, abweichend von der vorgenannten Frist, Anträge bis zum 15. Mai gestellt werden.
Alle Informationen zum "De-Minimis"-Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt sowie Anträge für die staatliche Unterstützung sind unter http://www.bag.bund.de/... Minimis.html zu finden.