· Vorsicht vor Taschendieben
· Nach dem Glühwein Auto stehen lassen
· Welche Versicherung bei Unfällen und Missgeschicken haftet
In vielen deutschen Städten eröffnen heute wieder die Weihnachtsmärkte. Doch zwischen warmen Lichterketten, heißem Glühwein und gemütlichen Buden lauern auch Gefahren, die die besinnliche Vorweihnachtszeit empfindlich stören können:
Vorsicht vor Taschendieben
Es ist schnell passiert: Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit und beim nächsten Griff in die Hosentasche wird mit Schrecken klar – der Geldbeutel ist weg. Gerade auf Weihnachtsmärkten mit engen Gassen und großen Menschenansammlungen schlagen Taschendiebe gern zu. Die Polizei empfiehlt nur kleine Summen Bargeld und vor allem keine Kreditkarten mit auf den Weihnachtsmarkt zu nehmen. Die Geldbörse sollte eng am Körper – am besten in den Innentaschen der Jacke oder den vorderen Hosentaschen – getragen werden.
Falls man doch Opfer eines Diebstahls geworden ist, sollte man verlorengegangene EC- und Kreditkarten schnellstmöglich unter der Zentralen Notrufnummer 116 116 sperren lassen. Ist das gesamte Portemonnaie samt Ausweisen weg, muss der Diebstahl unbedingt bei der Polizei angezeigt werden.
Wer hilft bei Missgeschicken?
Im Gedränge zwischen den Buden kann es aber auch zu anderen Missgeschicken kommen: Ein Rempler und der heiße Punsch landet auf der neuen Winterjacke des Nachbarn. „In diesem Fall hilft eine Privathaftplicht-Versicherung“, erklärt Gothaer Experte Konrad Göbel.
Nach dem Glühwein: Auto stehen lassen
Auf dem Weihnachtsmarkt wird aber nicht nur Punsch, sondern vor allem Glühwein getrunken. Doch der Alkoholgehalt des Getränks wird oft unterschätzt. Eine Tasse Glühwein kann bereits ausreichen, um den Führerschein zu gefährden. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, riskiert darüber hinaus auch den Versicherungsschutz: „Wenn ein alkoholisierter Autofahrer in einen Unfall verwickelt ist, kann die Kaskoversicherung die Leistungen kürzen oder ab 1,1 Promille sogar komplett verweigern“, erklärt Armin Eckert, KfZ-Fachmann bei der Gothaer.
Und auch das Fahrrad sollte besser stehen bleiben: Wer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, gilt als fahruntüchtig und als Gefährdung für den Straßenverkehr. Neben einer saftigen Geldstrafe droht auch dem Fahrradfahrer der Verlust des Führerscheins.
Gefährliches Glatteis – wer trägt die Arztkosten?
Auch ganz ohne Alkoholeinfluss kann es auf Weihnachtsmärkten zu Unfällen kommen. Wenn man unglücklich auf einer glatten Stelle ausrutscht und sich beim Abfangen des Sturzes den Arm bricht, entstehen Arztkosten – ein Fall für die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Der behandelnde Arzt rechnet die Kosten direkt mit der Versicherung ab. „Sind die Verletzungen aber so schwer, dass Langzeitfolgen entstehen, kann die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung dazu genutzt werden, um beispielsweise häusliche Umbaumaßnahmen zu finanzieren“, erklärt Gothaer Unfallexperte Ralf Mertke.