Unterschieden werden muss zwischen der Zeit des Begleiteten Fahrens und der Zeit danach, wenn der reguläre Führerschein vorliegt. „Bei der Gothaer zum Beispiel ist das Begleitete Fahren ohne weitere Anpassungen am Kfz-Vertrag der Eltern möglich“, sagt Kfz-Experte Armin Eckert. „Die 17-Jährigen müssen also nicht extra in den Fahrerkreis aufgenommen werden, sie sind ist trotzdem mitversichert und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.“
Endlich allein fahren
Ist die Volljährigkeit erreicht, können die mittlerweile „1-Jährigen“ entweder das Fahrzeug der Eltern nutzen – jetzt endlich allein – oder sie haben das Glück eines eigenen Autos. Armin Eckert erklärt: „Wird im elterlichen Auto gefahren, muss der Fahrerkreis in der Kfz-Versicherung erstmals entsprechend angepasst werden. Ein eigenes Fahrzeug braucht dagegen einen neuen Kfz-Vertrag.“
Erfahrung wird belohnt
Wird es jetzt also teuer? „Natürlich ist der Beitrag durch das junge Alter der Fahrer relativ hoch, aber einzelne Versicherungsanbieter wie auch die Gothaer honorieren die zugewonnene Erfahrung trotzdem mit einer besseren Alterseinstufung, als sie 18-Jährige ohne Begleiterfahrung bekommen“, betont der Kfz-Experte. „Das macht im ersten Jahr ca. 30 Prozent weniger an Beitrag aus. Eine super Regelung, die es längst nicht bei jedem Anbieter gibt.“