- Regionale Unterschiede: Nordlichter sind am streitlustigsten
- Streitursache Nummer eins: Lärmbelästigung
- Gothaer bietet telefonische Rechtsberatung bei Nachbarschaftsstreit
Von wegen besinnliche Adventszeit: Gerade in der Vorweihnachtszeit bieten grell leuchtende Weihnachtsdekoration, nicht vom Schnee befreite Gehwege oder Lärm bei häuslichen Weihnachtsfeiern Potenzial für Streit unter Nachbarn.
Und tatsächlich: Bei einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der Gothaer Versicherung gaben 46 Prozent der Befragten an, schon einmal Streit mit dem Nachbarn gehabt zu haben. Ein unerfreulicher Trend: Bei der gleichen Frage gab 2014 nur jeder Dritte an, sich schon einmal mit seinem Nachbarn gestritten zu haben.
Norddeutsche sind am streitlustigsten
Je nach Region sind Unterschiede hinsichtlich der Streitlust feststellbar: Überraschender Spitzenreiter in diesem Ranking sind die vermeintlich kühlen Norddeutschen (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein). Dort klagen sogar 54 Prozent über Probleme mit den Nachbarn. In den neuen Bundesländern haben hingegen nur 41 Prozent Erfahrungen mit Nachbarschaftsstreit.
Hauptgrund für Streitigkeiten: Lärmbelästigung
Der mit Abstand am häufigsten angegebene Grund für Nachbarschaftsstreit ist mit 74 Prozent Lärmbelästigung. Es folgen falsch geparkte Autos mit 53 Prozent sowie missachtete nachbarschaftliche Pflichten (Gehweg vom Schnee befreien, Treppenhaus reinigen) mit 52 Prozent. Gute Nachrichten hingegen für Dekorationsfreunde – gerade zur Weihnachtszeit: Störende oder auffällige Dekoration landet nur auf Platz 10 der typischen Ursachen für Nachbarschaftsstreit.
Auch hinsichtlich der Gründe für Differenzen zwischen Nachbarn finden sich regionale Unterschiede: Während die Menschen in Nordrhein-Westfalen vor allem Unfreundlichkeit, beispielsweise Nachbarn, die nicht grüßen, als Streitursache ausmachen (38 Prozent), ist dies in Bayern nur für jeden Fünften ein Problem.
Gothaer bietet Kunden telefonische Rechtsberatung bei Streitigkeiten
Aber was tun, wenn der Nachbar lärmt oder seinen Pflichten nicht nachkommt? „Grundsätzlich empfiehlt sich, bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn zunächst ein freundliches, aber klärendes Gespräch. Oft ist dem Gegenüber gar nicht bewusst, dass sein Verhalten den anderen belästigt“, sagt Gothaer Expertin Bettina Zoidl-Ammen. „Können sich die Schwierigkeiten durch ein Gespräch jedoch nicht aus der Welt schaffen lassen, sollte man sich rechtlichen Rat holen.“ Für Kunden des Haus- und Wohnungsschutzbriefes der Gothaer gibt es in diesen Fällen Hilfe über ein Notfall-Telefon. „Unsere Rechtsexperten geben auch bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn über die telefonische Rechtsberatung JurLine schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung zur Rechtslage“, so Zoidl-Ammen. Über das Notfall-Telefon steht die fachkundige Hilfe sieben Tage die Woche rund um die Uhr zur Verfügung.