Fast alle zwei Minuten ereignet sich auf deutschen Straßen ein Wildunfall. Auch die Schadenstatistik der Gothaer zeigt für das Jahr 2017 mit 3.459 Unfällen den höchsten Wert der letzten Jahre. Der Kölner Versicherer leistete im vergangenen Jahr fast neun Millionen Euro für Schäden an Autos seiner Kunden, die durch Zusammenstöße mit Wild oder Ausweichmanöver verursacht wurden. Im Jahr zuvor waren es 8,3 Millionen Euro gewesen – ein Anstieg um mehr als acht Prozent.
Unklar ist, wie es zu diesem Rekordwert kommt: Es könnte am höheren Verkehrsaufkommen liegen oder am gestiegenen Wildtierbestand. Klar ist hingegen, dass die Gefahr eines Wildunfalles zu dieser Jahreszeit erneut steigen wird. Denn Herbstzeit ist Wildwechselzeit. Die Tiere ziehen zu ihren traditionellen Brunftplätzen und sind auf Nahrungssuche, um sich Reserven für den Winter anzulegen. Dabei überquert das Wild verstärkt Landstraßen, die durch Waldgebiete führen. Weil zusätzlich die frühe Dämmerung sowie Nebel und Regen die Sicht erschweren können, kommt es im Herbst vermehrt zu Unfällen mit Wildtieren.
Wie kann ein Wildunfall vermieden werden?
In der Zeit des Wildwechsels empfiehlt der ADAC, den Straßenrand im Auge zu behalten und ausreichend Abstand zum rechten Fahrbahnrand einzuhalten. Zudem sollte die Fahrgeschwindigkeit der Sichtweite entsprechen: Bei einer Sichtweite von 50 Metern soll also nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf Strecken, die mit dem Warnschild des springenden Rehs gekennzeichnet sind, ist besondere Aufmerksamkeit geboten.
Wird Wild gesichtet, kann hupen dabei helfen, das Tier zu verscheuchen. Zusätzlich wird empfohlen, das Fernlicht abzublenden. Dies verhindert beim Wild eine Schockstarre. Auch wenn ein Tier die Straße bereits überquert hat, ist Vorsicht geboten, denn Rehe und Wildschweine sind oft in der Gruppe unterwegs.
Was tun nach einem Wildunfall?
Kommt es zu einem Wildunfall, müssen umgehend die Polizei und der Revierinhaber oder die Forstbehörde verständigt werden. Versicherungsrelevant sind Fotos der Unfallstelle und – sofern nicht geflüchtet – des angefahrenen Tieres. Für die Kfz-Versicherung ist der Nachweis durch eine „Wildunfallbescheinigung“ notwendig. Diese wird vom Jagdausübungsberechtigen oder dessen Vertreter ausgefüllt. Auch der Versicherung sollte der Schaden umgehend gemeldet werden.
Wie ist der Wildunfall versichert?
Bei Unfällen mit „Haarwild“ - zum Beispiel Rehe, Hirsche oder Wildschweine - ist der Schaden über die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Einige Gesellschaften bieten in ihrer Grunddeckung bereits eine Deckungsausweitung auf alle Tiere – so inzwischen auch die Gothaer. „Bereits in unserem Grundtarif ist der Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert“, erklärt Gothaer Kfz-Experte Armin Eckert. Dies gilt für alle Kfz-Risiken und das seit Mitte 2018 sogar mit Bestandswirkung. Bedeutet, dass auch Gothaer Kunden mit älteren Tarifständen von dieser Leistungsverbesserung im Schadenfall profitieren. Gegen einen Beitragszuschlag kann der Gothaer Kunde über den Top-Schutz in der Kaskoversicherung noch mehr Leistungserweiterungen vereinbaren, so z.B. Tierbiss-Folgeschäden bis 5.000 Euro.
Gut zu wissen: Kommt es bei einem Ausweichmanöver zu einem Unfall oder wurde vor Schreck das Fahrzeug in den Straßengraben gelenkt, so muss bewiesen werden, dass das Manöver einen größeren Schaden verhindert hat. Für einen umfassenden Schutz ist daher der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung zu empfehlen. So greift der Versicherungsschutz auch bei Wildunfällen, die nicht über die Teilkasko abgedeckt werden oder in Fällen, in denen der Fahrer einen Wildunfall nicht nachweisen kann.
Wildunfall – was tun?
Sieben Verhaltenstipps von Gothaer Kfz-Experte Armin Eckert
- Wenn Wild am Straßenrand auftaucht: abblenden, hupen, kontrolliert bremsen: Achtung: Rehe, Hirsche und Wildschweine sind meist in der Gruppe unterwegs
- Ist der Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidbar: Lenkrad gut festhalten und weiterfahren. Keine unkontrollierten Ausweichmanöver.
- Nach einer Kollision Unfallstelle absichern: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
- Unfall unverzüglich der Polizei melden
- Verletzte oder getötete Tiere möglichst nicht anfassen. Die Bergung ist Sache der Forstbehörde
- Unfallstelle, Fahrzeug und ggf. angefahrenes Tier durch Fotos dokumentieren. Das beschleunigt die Schadenbearbeitung
- Bescheinigung über den Wildunfall ausstellen lassen und Unfall schnellstmöglich der Versicherung melden.