Senf unter der Türklinke oder nasses Toilettenpapier im Briefkasten – da lacht man noch zähneknirschend. Wenn aber das Auto zerkratzt oder die Hauswand durch geworfene Eier beschmutzt wird, hört bei den meisten der Spaß auf. Schließlich entstehen nicht nur Kosten für die Instandsetzung des Eigentums, sondern auch Ärger und unnötige Umstände. Um nicht auf den Schadenskosten durch Unbekannte sitzen zu bleiben, helfen entsprechende Versicherungen: Eine Wohngebäude-Versicherung springt bei Beschädigungen an Haus und Garage ein, Vandalismus am Auto ist durch eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt.
Wann haften die Eltern?
Wird der Rowdy doch noch erwischt, hilft ihm seine Haftpflichtversicherung übrigens nicht aus der Patsche: Sie deckt nur versehentliche Schäden ab, aber keine mutwilligen. Bei Kindern sieht die Sache etwas anders aus, denn deliktfähig gelten sie erst ab dem siebten Lebensjahr. Sind die Streichespieler aber älter als sieben Jahre, haften ihre Eltern für die verursachten Schäden – gerade, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Hier eine kleine Checkliste, bevor die kleinen Geister und Hexen aus dem Haus gelassen werden:
- Den Kindern deutlich machen, dass Streiche tabu sind.
- Über mögliche Konsequenzen von Schäden sprechen.
- Bestärken, sich bei Gruppenzwang nicht mitreißen zu lassen – nicht mitzumachen ist die mutigere Entscheidung.
- In die Taschen geschaut: Mit welchen Utensilien wollen die Kinder losziehen?
- Die wohl beste Prävention: Die Halloween-Runde als Aufsichtsperson begleiten oder zumindest aus sicherem Abstand beobachten.