Durch die Gewährung eines Pharmarabatts auf die generischen Arzneimittel von Teva und deren Marken wird ein erheblicher Beitrag zur Senkung der Leistungsausgaben der Krankenversicherungs- unternehmen geleistet. Damit kann das Beitragsniveau auf einem möglichst niedrigen Niveau gehalten werden.
Verordnung der Medikamente - Kunde sollte den Arzt oder Apotheker fragen
Wie erhalten unsere Versicherten Arzneimittel der Marken AbZ-Pharma, ratiopharm oder Teva? Der Versicherte muss seinem Arzt gegenüber den Wunsch äußern, dass ihm Arzneimittel der genannten Marken verordnet werden. Er kann aber auch seinen Apotheker nach der Möglichkeit fragen, die verordneten Arzneimittel gegen solche der Rabattpartner auszutauschen. Eine Umstellung der Medikation ist in der Regel problemlos möglich, sollte allerdings nur in Abstimmung mit dem Arzt erfolgen.
Verordnung der Medikamente ist freiwillig
Gut zu wissen - der Rabattvertrag schränkt weder die Therapie- oder Verordnungsfreiheit der Ärzte, noch die Wahlfreiheit unserer Versicherten ein. Auch für die Versicherten ist die Entscheidung für Arzneimittel von Teva, Ratiopharm oder ABZ-Pharma freiwillig. Entscheiden sie sich dagegen, ist das nicht mit Nachteilen für sie verbunden.
Über LM+:
LM+ ist ein Joint Venture der Barmenia Krankenversicherung a.G., der Gothaer Krankenversicherung AG, der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. und der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G., die als gleichberechtigte Gesellschafter an dem Unternehmen beteiligt sind. Ziel des Unternehmens ist die Verbesserung der Versorgungsqualität der Versicherten. Um dieses Ziel umzusetzen, entwickelt LM+ gemeinsam mit den beteiligten Krankenversicherungen Versorgungskonzepte, die dazu beitragen, die Behandlungen und Arzneimitteltherapien sektorübergreifend zu harmonisieren und besser aufeinander abzustimmen.