Es sind besonders die Elektrogeräte, bei denen die Versuchung mit der Versicherung besonders groß ist. Laut einer Umfrage von Statista in Zusammenarbeit mit YouGov haben fünf Prozent der befragten Deutschen angegeben, schon einmal Versicherungsbetrug begangen zu haben, zehn Prozent haben immerhin schon darüber nachgedacht. Besonders gerne wird demnach bei angeblichen Versicherungsschäden mit Unterhaltungs- und Haushaltselektronik geschwindelt; gemeldet werden sie bevorzugt der Privathaftpflicht- und der Hausrat-Versicherung.
Versicherungssachbearbeiter und Sachverständige stellen sich schon auf extra viel Post ein, wenn große Sportveranstaltungen anstehen oder bei beliebten Smartphone-Modellen ein Nachfolgemodell rauskommt. Typische Wunschvorstellung: Der Kumpel schrottet das alte iPhone – und schnell gibt es von der Versicherung Geld für das neue. Nur klappt das so oder so nicht, erläutert die Gothaer-Versicherung.
Haftpflichtversicherung zahlt den Zeitwert
Was eine private Haftpflichtversicherung zahlen muss, richtet sich nach gesetzlichen Vorschriften, die auch gelten, wenn man nicht versichert ist. Der Schadenersatz soll einen Geschädigten so stellen, als sei der Schaden nicht eingetreten (§ 249 BGB). Der Geschädigte soll nicht mehr und auch nicht weniger haben. Eine Haftpflichtversicherung schaut deshalb zunächst, ob eine Reparatur möglich ist. Gerade bei Elektrogeräten mit meist schnell sinkenden Preisen ist die Reparatur vielfach teurer als das, was das Gerät zum Zeitpunkt des Schadens wert war (Zeitwert). Es handelt sich dann um einen “wirtschaftlichen Totalschaden”. Das hat zur Folge, dass eben nur jener Zeitwert erstattet wird.
Wie aber kommen Schadensachbearbeiter einer Versicherung auf den Zeitwert? Indem sie z.B. bei Ebay nachschauen, für wie viel ein gleich altes Smartphone gehandelt wird. Der betrügerische Smartphone-Besitzer bekommt von der Haftpflichtversicherung daher nicht mehr, als er ohnehin beim Verkauf seines gebrauchten Gerätes bekommen würde, so die Gothaer Versicherung. Gerät man an einen sparsamen Schadensachbearbeiter, der den Zeitwert eher an der unteren Spanne ansetzt, bringt der getürkte Haftpflicht-Schaden möglicherweise sogar weniger als ein Verkauf bei Ebay oder im Kleinanzeigenmarkt der örtlichen Tageszeitung.
Hausratversicherung deckt nur bestimmte Risiken
Aber zahlt nicht die Hausratversicherung den Neupreis von beschädigten Sachen? Richtig. Allerdings stehen Betrüger nun vor einem anderen Problem: Die übliche Hausratversicherung deckt nur die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Vandalismus. Der Klassiker, dass ein Freund des Hauses das Gerät demoliert, ist also nicht versichert. Die Wohnung abzufackeln oder unter Wasser zu setzen, um ein neues Handy zu erhalten, sehen zum Glück auch betrügerisch veranlagte Naturen nicht als verhältnismäßig an. Zumal bei der Hausratversicherung noch eine Hürde hinzu kommt: Anders als in der Haftpflichtversicherung können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen ganz oder teilweise verweigert werden. Selbst wenn der Betrug nicht auffällt, geht der Anspruchsteller daher voraussichtlich leer aus, hat aber einen beschädigten Fernseher oder ein beschädigtes Smartphone.
Wird der Betrugsversuch entdeckt, wird es laut Gothaer Versicherung richtig ärgerlich. In jedem Fall kündigt die Versicherung den Vertrag. Einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft zu bekommen, ist dann praktisch unmöglich. Geht die Akte an die Staatsanwaltschaft, droht eine Anklage und Verurteilung wegen Betruges. Die Höchststrafe beträgt regelmäßig fünf Jahre Haft, in schweren Fällen können bis zu zehn Jahre verhängt werden (§ 263 StGB). Es gelten die gleichen Verjährungsregeln wie bei jedem anderen Betrug, das heißt: Verjährung nach fünf Jahren. Die Frist läuft, sobald die Tat beendet ist, man also Geld von der Versicherung bekommen hat (§ 78a Satz 1 StGB).
Eine ziemlich lange Zeit des Zitterns – und das für Geld, das man legal ganz genauso bekommen könnte.