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Schweiz öffnet Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus EU-15 und EFTA vollständig

(lifePR) (Zürich, )
Seit 1. Juni 2007 erlaubt die Schweiz den uneingeschränkten grenzüberschreitenden Personenverkehr von Staatsangehörigen der EU-15- und EFTA-Staaten sowie Malta und Zypern. Die Schweiz schlägt damit ein neues Kapitel im Rahmen der 2002 verabschiedeten Freizügigkeitsabkommen auf und schafft die letzten bestehenden Aufenthaltskontingente ab. Diese Kontingente schränkten zuvor die Möglichkeiten von Unternehmen ein, die Personal aus besagten Ländern dauerhaft anstellen wollten. Parallel dazu können grenzüberschreitende Pendler neu in der ganzen Schweiz und nicht nur in definierten Grenzregionen eine Arbeit annehmen.

Angesichts des starken Schweizer Wirtschaftswachstums der vergangenen Jahre schafft die neue Regelung grosse Chancen, insbesondere für Personalabteilungen inter- und multinationaler Unternehmen mit Niederlassungen in der Schweiz:

- Unternehmen auf Personalsuche können von nun an einfach und schnell auf die Arbeitskräfte aus EU-15 und EFTA-Staaten zugreifen - zusätzlich zur Rekrutierung von gut ausgebildeten und spezialisierten Fachkräften in der Schweiz selbst.

- Die mehrsprachige Arbeitswelt der Schweiz erfreut sich auch weiterhin eines wertvollen Austauschs mit dem internationalen Ausland.

- Die Schweiz steht auch weiterhin ein für Diversität und Multikulturalität in der globalen Wirtschaft.

Die EU-15 sind Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien Luxemburg, Niederlanden, Portugal, Österreich, Schweden, Spanien und UK. Zur EFTA gehören neben der Schweiz Norwegen, Liechtenstein und Island. Ebenso unter das Freizügigkeitsabkommen fallen Malta und Zypern.

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