RWE, E.on, EnBW und Vattenfall haben zwar entsprechende Rückstellungen in ihren Bilanzen gebildet. Problematisch könnte es aber werden, sollten künftig weitere Kosten anfallen. Die Energiekonzerne müssen lediglich bis zum Jahr 2022 für säumige Zahlungen ihrer Kraftwerks-Töchter einstehen. Danach können sie ihre Verpflichtungen gegenüber den AKW-Tochtergesellschaften kündigen. "Die Rückstellungen sind nicht insolvenzsicher und sie verschaffen den Konzernen Wettbewerbsvorteile", sagt Thomas Breuer. "Die turbulente Wertentwicklung der Aktien an den Wertpapierbörsen zeigt, dass es sich bei den Energiekonzernen um hochspekulative Unternehmen handelt."
Finanzielle Vorsorge sollte insgesamt 44 Milliarden Euro betragen
Die unabhängige Umweltschutzorganisation Greenpeace und das FÖS fordern einen öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die langfristig insbesondere für die atomare Endlagerung benötigten Rückstellungen fließen sollen. Rückstellungen, die bis zum Jahr 2040 vor allem für den AKW-Rückbau gebraucht werden, verbleiben bei den Atomkonzernen.
Insgesamt sollte die finanzielle Vorsorge für AKW-Rückbau und Entsorgung 44 Milliarden Euro betragen. Denn Erfahrungen mit Großprojekten zeigen, dass die Kosten häufig aus dem Ruder laufen. Hinzu kommt das Risiko, dass bei einem atomaren Endlager eine Bergung oder Sanierung und eventuell sogar ein neues Endlager erforderlich werden kann. Diese enormen Kostenrisiken erfordern eine zusätzliche Risikorücklage von mindestens zehn Milliarden Euro. Die bisher bei den Atomkonzernen bilanzierten Mittel könnten unter Berücksichtigung der Verzinsung dafür ausreichen. Genauere Abschätzungen sind jedoch erst dann möglich, wenn die Konzerne die Transparenz über ihre Atomrückstellungen deutlich verbessern.
"Die Konzerne sollten dazu verpflichtet werden, ihre Rückstellungen pro Kraftwerk und differenziert nach den unterschiedlichen Verpflichtungen darzustellen. Der Staat sollte diese Angaben überprüfen", sagte Bettina Meyer, Mitglied des Vorstandes der FÖS.